Allgemeine Geschäftsbedingungen

BEDINGUNGEN FÜR DIE RESERVIERUNG UND TICKETAUSSTELLUNG

Reservierung und elektronisches Ticket

    Reservierung

    • Vorabreservierung spätestens 6 Stunden (Ausnahme Laos: 4 Stunden) und frühestens 11 Monate vor Abflug, mit den bekannten Ausnahmen für Thailand-Reisen:
        - mehr als 5 Tage für Bezahlung per Kontakt THAI Geschäftsstelle (Ausnahme Thailand)
        - Innerhalb Thailands / Von Thailand aus beginnende Reisen erfordern eine Reservierung mindestens 48 Stunden vor Abflug bei Zahlung per Bank ATM und Counter Service, 24 Stunden vor Abflug bei Bezahlung am Schalter.

    • Höchstens 9 (neun) Fluggäste pro Buchung.

    • Für unbegleitete Minderjährige (UMNR) oder Fluggäste mit Bedarf für Extrasitze (EXST) ist eine Online-Buchung nicht gestattet. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um mehr zu erfahren. 

    • Wenn Sie allerdings uns oder Ihr Reisebüro vorab informieren, damit Ihr Flugschein vor dem Abflug zu den geltenden Gebühren des jeweilgen gekauften Tarifes geändert wird, werden wir Ihre späteren Flugreservierungen nicht stornieren.

    Bezahlung

2.1) Kontakt THAI Geschäftsstelle (ausgenommen Thailand)
      Kontaktaufnahme beim THAI Ticketbüro in dem Land, in dem die Reise beginnt, binnen 72 Stunden nach erfolgter Buchung

2.2) Vollständige Bezahlung

     • Kreditkarte
        - Visa, MasterCard.
        - American Express, JCB, UnionPay und UATP; diese Kreditkartenoptionen stehen jedoch nicht an allen Abflugorten zur Verfügung.
          Hinweis: Bei Reisen mit Abflug innerhalb Thailands bzw. von Thailand aus werden folgende 12 Währungen akzeptiert: AUD, CHF, CNY, DKK, EUR, GBP, HKD, NOK, NZD, SEK, SGD und USD.
 
     • Kreditkarten-Zahlungsplan zu 0 % für 3 Monate über thaiairways.com
        - Bangkok Bank, Citibank, KTC, SCB, Thanachart und UOB (Mindestumsatz 3.000 THB)
        - American Express (Mindestumsatz 5.000 THB)

     • Debitkarte
        - Visa und MasterCard weltweite Reise

     • Direktzahlung
        - China pay, Alipay für Reisen ab China

     • Banklastschrift (nur Thailand)
        - Der zulässige Höchstbetrag beträgt 100.000 Baht (THB) und der Zahlungsleistende muss bei seiner Bank Internet-Banking betreiben.
     
     • Over The Counter (Schalterzahlung; nur Thailand)
        - Counter Service: Der zulässige Höchstbetrag beträgt 60.000 Baht (THB)
        - TESCO Lotus, Big C, Pay at Post, Just Pay (TOT), Family Mart, True Money Express sowie M Pay und CenPay: Der zulässige Höchstbetrag beträgt 30.000 Baht (THB) Aktionspreis-Tickets sind nicht gestattet.

    • Bank ATM (nur Thailand)
       - Bangkok Bank, Krung Thai Bank, Siam Commercial Bank, Krungsri Bank, Thai Military Bank und Kasikorn Bank
       - Der zulässige Höchstbetrag beträgt 100.000 Baht (THB)

    • QR-Code (nur Thailand)
       - QR von Visa und MasterCard: Zum Abschluss der Zahlung verwenden Sie bitte die Apps KTC Tab, SCB Easy, Uchoose und Citibank TH zum Scannen des QR-Codes.

    • Andere Zahlungswege
       - PAYPAL
       - LINEPAY
       - WeChatPay
       - SAMSUNGPay
       - Cash + Miles

     • Beim Erwerb elektronischer Tickets werden Flugpreis und anfallende Steuern und Zuschläge Ihrer Kreditkarte bzw. Visa/MasterCard-Debitkarte automatisch und nach den Richtlinien der kartenausstellenden Bank in der Landeswährung des Landes belastet, in dem die Reise beginnt.

     • Zahlungen mit anderen Bezahlkarten wie z.B. virtuellen Kredit-/Debitkarten, e-Kredit/Debitkarten oder sonstigen Firmenkarten werden nicht akzeptiert.

2.3) Recht zur Ablehnung der Beförderung

Kreditkartenprüfung
Thai Airways behält sich das Recht vor, die Vorlage der physischen Kreditkarte im Thai Airways Ticketbüro bzw. während der Flugabfertigung am Flughafen zu verlangen, wenn Ihre Transaktion von unserem Tool entsprechend gekennzeichnet wurde. In einem solchen Fall haben Sie bei negativer Kreditkartenprüfung die Möglichkeit, eine andere Karte oder Zahlungsmethode für das Inkasso zu nutzen.

     • Wir können die Nutzung unserer Buchungseinrichtungen im Einzelfall aufheben oder aussetzen, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen, insbesondere bei

(a) nachgewiesenem Zahlungsausfall oder Rückbuchung einer Kartenzahlung (Chargeback),
(b) einer von der kartenausgebenden Bank gemeldeten missbräuchlichen Kartennutzung,
(c) mehrfachen, in sich widersprüchlichen Buchungsangaben derselben Person innerhalb kurzer Zeit, oder
(d) einer von einer Ermittlungsbehörde mitgeteilten betrügerischen Nutzung.

 

    Wir werden Sie über die Maßnahme und deren Grund unverzüglich unterrichten und Ihnen Gelegenheit geben, den Verdacht auszuräumen.

        • Sie haben sich geweigert, sich einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen, wie z.B. die Vorlage von Kreditkarte/Zustimmungsformular
         • Sie legen ein Ticket vor, das auf unberechtigte Weise erworben wurde oder das als verunstaltet, verloren oder gestohlen gemeldet wurde oder bei dem es sich um eine Fälschung handelt bzw. Sie befolgen nicht die Anforderungen.
         • Beim Onlinekauf mit einer Karte autorisieren einige kartenausgebende Banken ggf. nicht die Zahlung. Versuchen Sie, eine andere Karte zu verwenden, oder nehmen Sie Kontakt zum Kartenaussteller auf.

  • Ticketausstellung
         • Das elektronische Ticket wird ausgestellt, nachdem die Zahlung genehmigt wurde. Die Flugbestätigung und ein die Ticketnummer enthaltender Reiseplan mit Quittung wird Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse zugesandt. Zudem erhalten Sie eine SMS auf Ihr Mobiltelefon, falls dieses in Thailand registriert ist.
         • Ihr elektronisches Ticket ist nicht übertragbar.

    Barquittung

    • Eine Barquittung können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung des Tickets bei jeder THAI-Geschäftsstelle oder online als e-Quittung anfordern.

  • Couponfolge und -nutzung

         • Das Ticket ist ungültig, wenn der erste Coupon nicht genutzt worden ist, und wird nicht anerkannt, wenn nicht alle Coupons in der im Ticket vorgesehenen Reihenfolge eingesetzt werden
  • Royal Orchid Plus

    Royal Orchid Plus Mitglieder sammeln Meilengutschriften
    Mitglieder erhalten auf allen von THAI betriebenen Flügen für bezahlte Reisen in den meisten Buchungsklassen die tatsächlichen Meilen plus weiterer Meilen je nach Serviceklasse. Für THAI-Flüge unter 500 Meilen Entfernung wird ein Mindestbetrag von 500 Meilen gutgeschrieben. Weitere Einzelheiten können Sie hier erfahren

Hinweis:

       • Auf Codesharing-Flügen oder Flügen nach gemeinsamer Vereinbarung ist die Meilengutschrift abhängig von Buchungsklasse und Klassenzuordnung. Dadurch kann es zu einer verringerten oder zu garkeiner Meilengutschrift kommen.
       • Bei allen Reisen mit Upgrade einschließlich eines bezahlten Upgrades am Flughafen werden Meilengutschriften auf die ursprünglich gezahlten Flugpreise gewährt.
       Bei Onlinebuchungen mit mehreren Zwischenstopps bei THAI können die Buchungsklassen und entsprechende Meilengutschriften nicht angezeigt werden. Dementsprechend kann die Meilengutschrift in Economy unter 100 % liegen oder kein Anspruch auf Meilen bestehen. Meilengutschriften für jeden Sektor können nur nach Ticketausstellung anhand der Buchungsklassen gemäß den ROP-Bedingungen bestimmt werden.
       • Royal Orchid Plus behält sich das Recht vor, Meilengutschriften auf THAI ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu reduzieren.

    Erstattung


       • Erstattungen können durch Kontaktaufnahme zu einem THAI City Ticketbüro erfolgen. Erstattungen werden der Kreditkarte oder Visa/MasterCard-Debitkarte gutgeschrieben, die für die Zahlung eingesetzt wurde. Es kann eine Rückerstattungsgebühr berechnet werden. Beachten Sie aber bitte, dass die Verarbeitungsdauer für Erstattungen auf Debitkartenzahlungen länger sein kann als bei Kreditkarten, da sie von der Verarbeitung bei der kartenausstellenden Bank abhängig ist.
       • THAI kann Erstattungsanträge ablehnen, die bei erstattungsfähigen e-Tickets später als 90 Tage nach Ablauf des e-Tickets gestellt werden.

  • Flugabfertigung (Check-In)
    Für Inlandsflüge
    Erwachsene müssen sich mit Personalausweis, Reisepass oder amtlichem Lichtbildausweis ausweisen. Für Kinder und Kleinkinder muss Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
    Für internationale Flüge
    Fluggäste müssen im Besitz von Reisepässen sein, die eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten über das geplante Rückflugdatum hinaus haben, oder über gültige Reisepässe und Visa verfügen, welche die Anforderungen des Besuchslandes erfüllen. Wenden Sie sich bitte an das Konsulat oder die Botschaft des Landes, das Sie besuchen möchten, um Näheres zu Visum- und Passbestimmungen zu erfahren. Beim Check-In muss ein Rückflugticket oder der Nachweis eines Anschlussfluges vorgelegt werden. Selbstbedienungs-Check-In-Terminals stehen an 5 ausgewählten Flughäfen zur Verfügung (Bangkok- Suvarnabhumi, Kopenhagen, Frankfurt, London und Narita).
    **THAI ist berechtigt, Kopien von Reisedokumenten abzulehnen**
  • Transit / Transfer am Flughafen Bangkok

           • Für Fluggäste mit Durchgangs-/Umstiegflughafen Bangkok Suvarnabhumi International Airport, die den Einwanderungsschalter passieren möchten: Bitte denken Sie daran, dass Sie die thailändischen Immigrations-, Zoll- und weiteren Formalitäten erfüllen müssen, im 4. Stock erneut einchecken und Flughafensteuer und -gebühren entrichten müssen.
  • Ansprechpartner

           • Wenn Sie nach Ausstellung des Tickets Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an den Ursprungsort/das Ursprungsland.

     Bezahlung und Ticketausstellung in einem THAI Stadtbüro
           • Eine Vorabreservierung kann spätestens 72 Stunden und frühestens 11 Monate vor Abflug erfolgen.
           • Um sicher zu sein, dass Sie den angebotenen Flugpreis erhalten, sollte die Reservierung unmittelbar im Anschluss vorgenommen werden.
           • Bezahlung und Ticketabholung muss innerhalb von 72 Stunden nach Vornahme einer Reservierung erfolgen.
           • Die Tickets müssen in einem THAI Stadtbüro - nicht in einem Flughafen-Ticketbüro - abgeholt werden und das Ticket-Stadtbüro muss sich in dem Land befinden, von dem aus die Reise beginnt.
           • Beim Erwerb von Tickets für Kleinkinder oder Kinder (Alter 2-11 Jahre) muss eine Geburtsurkunde oder ein Reisepass vorgelegt werden.
           • Ihr Ticket ist nicht übertragbar.
           • Flugpreise und Steuern werden in der Währung des Landes angegeben und berechnet, von dem aus die Reise beginnt.
           • Die verfügbaren Zahlungsarten sind abhängig von den örtlichen Verfahren der jeweiligen THAI Geschäftsstelle.
           • Die Flugbestätigung wird automatisch an Ihre E-Mail-Adresse versandt.      
           • Für alle Reisen, bei Hin- und Rückflügen ebenso wie bei einfacher Strecke, ist der Ticketinhaber verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Visa eingeholt wurden und bei der Flugabfertigung vorgelegt werden.
           • Royal Orchid Plus Mitglieder sammeln Meilengutschriften auf meilenfähige bezahlte Flugpreise. Derzeit sind alle bezahlten Flugpreise meilenfähig

 

VERTRAGSBEDINGUNGEN UND WEITERE WICHTIGE HINWEISE

Hinweise zu internationalen Reisen

 

Hinweis

Wenn die Reise des Fluggastes ein Endziel oder einen Zwischenstopp in einem anderen Land als dem Abflugland beinhaltet, kann das Warschauer Abkommen bzw. das Montrealer Übereinkommen Anwendung finden und die Haftung von Fluggesellschaften für Tod oder Körperschäden sowie hinsichtlich des Verlustes oder der Beschädigung an Reisegepäck regeln und in den meisten Fällen begrenzen. Siehe hierzu auch die Hinweise mit der Überschrift „Bekanntgabe von Haftungsbegrenzungen für Reisende auf internationalen Flügen“ und „Hinweis zu Haftungsgrenzen für Gepäck“.

 

Vertragsbedingungen

  • Bei der Verwendung in diesem Vertrag steht „Ticket“ für diesen Flugschein und Gepäckschein bzw. gegebenenfalls für diesen Reiseplan/diese Quittung im Falle eines elektronischen Tickets, dessen Bestandteil diese Bedingungen und Hinweise sind. „Beförderung“ ist gleichbedeutend mit „Transport“. „Fluggesellschaft“ ist jedes Beförderungsunternehmen, welches den Fluggast oder sein Gepäck nach diesem Vertrag befördert bzw. eine solche Beförderung zusagt oder andere Nebenleistungen im Rahmen der Flugbeförderung erbringt. „Elektronisches Ticket“ steht für den/die durch oder im Auftrag der Fluggesellschaft ausgestellten Reiseplan/Quittung, die elektronischen Coupons und gegebenenfalls eine Bordkarte. „Warschauer Abkommen“ steht für das am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichnete Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr mit den am 28. September 1955 in Den Haag vorgenommenen Änderungen. „Montrealer Übereinkommen“ steht für das am 28. Mai 1999 in Montreal unterzeichnete Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, gleich welches dieser beiden Abkommen Anwendung findet.
  • Die Beförderung nach diesem Vertrag unterliegt den Vorschriften und Begrenzungen in Bezug auf die Haftung, wie sie durch das Warschauer Abkommen oder das Montrealer Übereinkommen festgelegt wurden, sofern es sich bei dieser Beförderung nach der Definition in dem jeweiligen Abkommen um „internationale Beförderung“ handelt.
  • Insoweit dies nicht im Widerspruch zu den vorstehenden Ausführungen steht, unterliegen von der jeweiligen Fluggesellschaft ausgeführte Beförderungs- und sonstigen Leistungen (I) den in diesem Ticket enthaltenen Bestimmungen, (II) den geltenden Tarifen, (III) den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und damit verbundenen Bestimmungen, die Bestandteil dieses Vertrages werden (und auf Anfrage in den Geschäftsstellen der Fluggesellschaft verfügbar sind). Ausgenommen sind Beförderungen zwischen einem Ort in den USA oder Kanada und einem Ort außerhalb dieser Länder, für die Tarife Anwendung finden, die in diesen Ländern gelten.
  • Der Name der Fluggesellschaft kann auf dem Ticket abgekürzt sein. Der vollständige Name und seine Abkürzung finden sich in den Tarifen, Beförderungsbedingungen, Bestimmungen bzw. Flugplänen der Fluggesellschaft. Die Anschrift der Fluggesellschaft ist der auf dem Ticket neben der ersten Abkürzung des Namens der Fluggesellschaft angegebene Abflug-Flughafen. Die vereinbarten Zwischenstopps sind die in diesem Ticket ausgewiesenen Orte bzw. die in den Flugplänen der Fluggesellschaft als planmäßige Zwischenstopps auf der Reiseroute des Fluggastes angegebenen Orte. Ist eine Beförderung nach diesem Vertrag von mehreren Fluggesellschaften nacheinander durchzuführen, so gilt dies als ein einziger Flug.
  • Stellt eine Fluggesellschaft ein Ticket für eine Beförderung über die Fluglinien einer anderen Fluggesellschaft aus, so geschieht dies ausschließlich als deren Vertreter.
  • Ausschlüsse oder Begrenzungen der Haftung der Fluggesellschaft gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitern und Vertretern der Fluggesellschaft und von Personen, deren Flugzeug von der Fluggesellschaft für die Beförderung eingesetzt wird, sowie für deren Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und Vertreter.
  • Aufgegebenes Gepäck wird an den Inhaber des Gepäckscheins ausgehändigt. Bei Schäden an im internationalen Flugverkehr befördertem Gepäck muss eine Beschwerde unmittelbar nach Feststellung des Schadens und spätestens sieben Tage nach Empfang schriftlich an die Fluggesellschaft erfolgen. Bei Verspätungen muss die Beschwerde innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum der Aushändigung des Gepäcks erfolgen. Siehe Tarif bzw. Beförderungsbedingungen hinsichtlich nicht internationaler Beförderungen.
  • Dieses Ticket ist gültig für eine Beförderung innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Ausstellung, sofern in diesem Ticket, in den Tarifen, Beförderungsbedingungen oder zugehörigen Bestimmungen der Fluggesellschaft nicht etwas anderes angegeben ist; der Beförderungspreis nach diesem Vertrag gilt vorbehaltlich eventueller Änderungen vor Beförderungsbeginn. Die Fluggesellschaft kann die Beförderung ablehnen, wenn der maßgebliche Flugpreis nicht bezahlt worden ist. Die Fluggesellschaft wird Flug-/elektronische Coupons nur in der Reihenfolge ab dem auf dem Ticket angegebenen Abflugort anerkennen.
  • Die Fluggesellschaft verpflichtet sich, die Beförderung des Fluggastes und des Gepäcks nach besten Kräften in angemessener Zeit durchzuführen. Die in Flugplänen oder an anderer Stelle angegebenen Zeiten sind nicht garantiert und nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Fluggesellschaft kann ohne Ankündigung Beförderungsunternehmen oder Flugzeuge wechseln und kann im Bedarfsfall auf dem Ticket angegebene Zwischenstopps ändern oder auslassen. Flugpläne können ohne Ankündigung geändert werden. Die Fluggesellschaft übernimmt keine Verantwortung für das Erreichen von Anschlüssen.
  • Der Fluggast hat die amtlichen Reisebestimmungen einzuhalten sowie Ausreise-, Einreise- und andere erforderliche Dokumente vorzulegen. Der Fluggast hat zu der von der Fluggesellschaft festgelegten Zeit am Flughafen einzutreffen. Ist keine Zeit festgelegt, so hat das Eintreffen früh genug stattzufinden, um die Abläufe vor Abflug zu durchlaufen.
  • Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter oder Vertreter der Fluggesellschaft sind nicht berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrages abzuändern oder auf sie zu verzichten.

Datenschutzerklärung

Thai Airways International Public Company Limited verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten (Name, Kontaktdaten, Zahlungsdaten, Reisedaten, ggf. Gesundheitsdaten bei besonderen Assistenzleistungen) zu folgenden Zwecken: Durchführung des Beförderungsvertrages (Rechtsgrundlage: Vertragserfüllung), Erfüllung gesetzlicher Melde- und Sicherheitspflichten gegenüber Grenz- und Zollbehörden (Rechtsgrundlage: rechtliche Verpflichtung) sowie, mit Ihrer Einwilligung, Marketingzwecke. Die Speicherdauer richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, im Übrigen werden die Daten nach Zweckerreichung gelöscht. Empfänger sind autorisierte Vertriebsagenturen, Codesharing-Partner, Behörden sowie mit der Vertragsdurchführung beauftragte Dienstleister. Bei einer Übermittlung nach Thailand oder in andere Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stützen wir die Übermittlung auf geeignete Garantien (Standardvertragsklauseln der EU-Kommission). Ihnen stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu. Die vollständige Datenschutzerklärung der Thai Airways International ist hier abrufbar.

 

Bekanntgabe von Haftungsbegrenzungen für Reisende auf internationalen Flügen

Fluggäste, die eine Reise mit Endziel oder Zwischenstopp in einem anderen Land als dem Abflugland antreten, werden darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen eines internationalen Abkommens (das Warschauer Abkommen, das Montrealer Übereinkommen von 1999 oder ein anderes Abkommen) sowie die eigenen Beförderungsverträge oder Tarifbestimmungen einer Fluggesellschaft für ihre gesamte Reise einschließlich der vollständig innerhalb des Abflug- oder Ziellandes zurückgelegten Teilstrecken Anwendung finden können. Das jeweils geltende Abkommen regelt die Haftung von Fluggesellschaften gegenüber Fluggästen für Tod und Körperschäden, für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck sowie für Verspätungen von Fluggästen und Gepäck und kann diese Haftung ggf. begrenzen.

In der Regel können Sie einen zusätzlichen Schutz durch den Abschluss von Versicherungen bei privaten Gesellschaften erhalten. Eine solche Versicherung wird nicht durch Begrenzungen der Haftung der Fluggesellschaft nach internationalen Abkommen berührt. Für weitere Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrer Fluggesellschaft oder dem Vertreter Ihrer Versicherungsgesellschaft.

 

Hinweis zu Haftungsgrenzen für Gepäck

Die Haftung für den Verlust, die Verspätung oder Beschädigung von Reisegepäck ist begrenzt, sofern nicht vorab ein höherer Wert angemeldet wurde und zusätzliche Gebühren entrichtet werden. Auf den meisten internationalen Flügen (einschließlich der inländischen Teilstrecken internationaler Flüge) beträgt die Haftungsbegrenzung ca. 9,07 USD je US-Pfund (20,00 USD je Kilogramm) für aufgegebenes Gepäck und 400,00 USD je Fluggast für nicht aufgegebenes Handgepäck. Für Reisen, die gänzlich zwischen Orten in den USA zurückgelegt werden, schreiben nationale Regelungen eine Begrenzung der Gepäckhaftung von Fluggesellschaften auf mindestens 3.500,00 USD je Fluggast vor bzw. auf mindestens den Betrag, der aktuell in 14 CFR 254.5 vorgesehen ist. Für bestimmte Arten von Gegenständen kann ein darüber hinausgehender Wert erklärt werden. Einige Fluggesellschaften übernehmen keine Haftung für zerbrechliche, wertvolle oder verderbliche Gegenstände. Bitte fragen Sie die Fluggesellschaft nach weiteren Einzelheiten.

 

Hinweis zu staatlich erhobenen Steuern und Gebühren

Der Preis dieses Tickets kann Steuern, Gebühren und Abgaben beinhalten, die von staatlichen Stellen auf Beförderungen im Luftverkehr erhoben werden. Diese Steuern, Gebühren und Abgaben, die einen erheblichen Teil der Kosten einer Flugreise ausmachen können, sind entweder im Flugpreis enthalten oder werden auf diesem Ticket separat unter „Steuern“ ausgewiesen. Es kann zudem vorkommen, dass Sie nicht bereits eingezogene Steuern, Gebühren und Abgaben entrichten müssen.

 

Gefahrgüter

Aus Sicherheitsgründen dürfen sowohl aufgegebenes Gepäck als auch (nicht aufgegebenes) Handgepäck keine Gefahrgüter enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt wurde.  Zu den Gefahrgütern zählen insbesondere: Druckgase, Ätzmittel, Sprengstoffe, entflammbare Flüssigkeiten und Feststoffe, radioaktive Materialien, Oxidationsmittel, Gifte, infektiöse Substanzen und Aktentaschen bzw. -koffer mit installierten Alarmvorrichtungen. Aus Gründen der Sicherheit können weitere Beschränkungen gelten. Bitte fragen Sie Ihre Fluggesellschaft nach weiteren Einzelheiten.

GEFÄHRDEN SIE WEDER IHRE SICHERHEIT NOCH DIE IHRER MITREISENDEN.

ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN (REISENDE UND GEPÄCK)

 

1. Bedeutung bestimmter Begriffe in diesen Bedingungen

Bitte beachten Sie beim Lesen dieser Bedingungen:

„Wir", „unser", „uns selbst" und „uns" bezeichnet Thai Airways International.

„Sie", „Ihr" und „Sie selbst" bezeichnet jede Person mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder, die aufgrund eines Flugscheins in einem Flugzeug befördert wird oder befördert werden soll. (Siehe auch die Definition von „Fluggast".)

„VEREINBARTE ZWISCHENLANDEORTE" bezeichnet diejenigen Orte mit Ausnahme des Abflugortes und des Bestimmungsortes, die im Flugschein aufgeführt oder in unseren Flugplänen als planmäßige Zwischenlandeorte auf Ihrer Strecke ausgewiesen sind.

„AIRLINE-DESIGNATOR-CODE" bezeichnet die zwei Zeichen oder drei Buchstaben, die bestimmte Luftfrachtführer kennzeichnen.

„AUTORISIERTER AGENT" bezeichnet einen Passagierverkaufsagenten, der von uns bestellt wurde, um uns beim Verkauf von Luftbeförderungsleistungen für unsere Dienste zu vertreten.

„GEPÄCK" bezeichnet Ihr persönliches Eigentum, das Sie im Zusammenhang mit Ihrer Reise mitführen. Soweit nicht anders angegeben, umfasst es sowohl Ihr aufgegebenes als auch Ihr nicht aufgegebenes Gepäck.

„GEPÄCKSCHEIN" bezeichnet diejenigen Teile des Flugscheins, die sich auf die Beförderung Ihres aufgegebenen Gepäcks beziehen.

„GEPÄCKANHÄNGER" bezeichnet ein Dokument, das ausschließlich zur Identifizierung des aufgegebenen Gepäcks ausgestellt wird.

„Beförderung" bezeichnet die Beförderung von Fluggästen und/oder Gepäck auf dem Luftweg.

„Vom Luftfrachtführer erhobene Zuschläge" bezeichnet Zuschläge und Gebühren, die vom Luftfrachtführer erhoben werden, wie z. B. Treibstoffzuschläge, Sicherheitszuschläge, Servicegebühren usw.

„LUFTFRACHTFÜHRER" bezeichnet einen anderen Luftfrachtführer als uns selbst, dessen Airline-Designator-Code auf Ihrem Flugschein oder auf einem Anschlussflugschein erscheint.

„AUFGEGEBENES GEPÄCK" bezeichnet Gepäck, das wir in unsere Obhut nehmen und für das wir einen Gepäckschein ausgestellt haben.

„CHECK-IN-SCHLUSSZEIT" bezeichnet die von der Fluggesellschaft festgelegte Frist, bis zu der Sie die Abfertigungsformalitäten abgeschlossen und Ihre Bordkarte erhalten haben müssen.

„VERTRAGSBEDINGUNGEN" bezeichnet diejenigen Erklärungen, die in Ihrem Flugschein oder Ihrem Reiseplan/Beleg enthalten oder diesem beigefügt sind, als solche gekennzeichnet sind und diese Beförderungsbedingungen sowie Hinweise durch Bezugnahme einbeziehen.

„Code-Sharing" bezeichnet die Durchführung von Flügen durch einen Luftfrachtführer, für die ein anderer Luftfrachtführer Sitzplätze unter seinem eigenen Airline-Designator-Code allein oder gemeinsam mit dem Airline-Designator-Code des ausführenden Luftfrachtführers anbietet.

„ANSCHLUSSFLUGSCHEIN" bezeichnet einen Flugschein, der Ihnen in Verbindung mit einem anderen Flugschein ausgestellt wird und der zusammen mit diesem einen einheitlichen Beförderungsvertrag bildet.

„ÜBEREINKOMMEN" bezeichnet jeweils dasjenige der folgenden Rechtsinstrumente, das anwendbar ist:

●       das Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 (nachfolgend „Warschauer Abkommen" genannt);

●       das Warschauer Abkommen in der in Den Haag am 28. September 1955 geänderten Fassung;

●       das Warschauer Abkommen in der durch das Zusatzprotokoll Nr. 1 von Montreal (1975) geänderten Fassung;

●       das Warschauer Abkommen in der in Den Haag und durch das Zusatzprotokoll Nr. 2 von Montreal (1975) geänderten Fassung;

●       das Warschauer Abkommen in der in Den Haag und durch das Zusatzprotokoll Nr. 4 von Montreal (1975) geänderten Fassung;

●       das Zusatzabkommen von Guadalajara (1961);

●       das Übereinkommen von Montreal (1999);

●       das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES).

„COUPON" bezeichnet sowohl einen Papier-Flugcoupon als auch einen elektronischen Coupon, von denen jeder den namentlich genannten Fluggast berechtigt, auf dem darauf bezeichneten Flug zu reisen.

„SCHADEN" umfasst Tod, Verwundung oder Körperverletzung eines Fluggastes, Verlust, Teilverlust, Diebstahl oder sonstige Beschädigung, die sich aus oder in Verbindung mit der Beförderung oder anderen damit verbundenen, von uns erbrachten Leistungen ergeben.

„TAGE" bezeichnet Kalendertage einschließlich aller sieben Wochentage; wobei für Zwecke der Benachrichtigung der Tag, an dem die Mitteilung abgesandt wird, nicht mitgerechnet wird; und wobei ferner für die Bestimmung der Gültigkeitsdauer eines Flugscheins der Tag, an dem der Flugschein ausgestellt oder der Flug angetreten wurde, nicht mitgerechnet wird.

„ELEKTRONISCHER COUPON" bezeichnet einen elektronischen Flugcoupon oder ein sonstiges Wertdokument, das in unserer Datenbank gespeichert ist.

„ELEKTRONISCHER FLUGSCHEIN" bezeichnet den von uns oder in unserem Namen ausgestellten Reiseplan/Beleg, die elektronischen Coupons und gegebenenfalls ein Bordingdokument.

„Außergewöhnliche Umstände" bezeichnet Situationen, in denen ein Ereignis auch dann nicht hätte vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Solche Umstände können insbesondere bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln, Streiks, die den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigen, oder dann auftreten, wenn eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements zu einem bestimmten Flugzeug an einem bestimmten Tag zu einer großen Verspätung oder zur Annullierung eines oder mehrerer Flüge dieses Flugzeugs führt.

„FLUGCOUPON" bezeichnet denjenigen Teil des Flugscheins, der den Vermerk „gültig zur Beförderung" trägt, oder im Fall eines elektronischen Flugscheins den elektronischen Coupon, und der die bestimmten Orte angibt, zwischen denen Sie zur Beförderung berechtigt sind.

„HÖHERE GEWALT" bezeichnet ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände außerhalb Ihres Einflussbereichs, deren Folgen auch bei Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.

„Nächste Angehörige" bezeichnet Ihren Ehepartner oder die Person, mit der Sie zusammenleben, Eltern, Kinder, Schwestern und Brüder, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegervater, Schwiegermutter, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter.

„REISEPLAN/BELEG" bezeichnet ein Dokument oder Dokumente, die wir Fluggästen ausstellen, die mit elektronischen Flugscheinen reisen, und die den Namen des Fluggastes, Fluginformationen und Hinweise enthalten.

„Nicht vom Luftfrachtführer erhobene Zuschläge" bezeichnet Zuschläge und Gebühren, die von anderen als dem Luftfrachtführer erhoben werden, typischerweise von Behörden oder Flughäfen. Solche Gebühren und Zuschläge können Flughafenabgaben, Passagierzuschläge usw. sein.

„Hinweis auf durch Bezugnahme einbezogene Vertragsbedingungen" bezeichnet diejenigen Erklärungen, die in Ihrem Flugschein oder Ihrem Reiseplan/Beleg enthalten oder diesem beigefügt sind, als solche gekennzeichnet sind und diese Beförderungsbedingungen sowie Hinweise durch Bezugnahme einbeziehen.

„FLUGGAST" bezeichnet jede Person mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder, die aufgrund eines Flugscheins in einem Flugzeug befördert wird oder befördert werden soll. (Siehe auch die Definition von „Sie", „Ihr" und „Sie selbst".)

„FLUGGASTCOUPON" oder „FLUGGASTBELEG" bezeichnet denjenigen Teil des von uns oder in unserem Namen ausgestellten Flugscheins, der als solcher gekennzeichnet ist und der letztlich von Ihnen aufzubewahren ist.

„Verordnung (EG) 261/2004" bezeichnet die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.

„SONDERZIEHUNGSRECHTE" sind eine vom Internationalen Währungsfonds definierte internationale Rechnungseinheit, die auf den Werten mehrerer führender Währungen beruht. Die Währungswerte des Sonderziehungsrechts schwanken und werden an jedem Bankarbeitstag neu berechnet. Diese Werte sind den meisten Geschäftsbanken bekannt und werden regelmäßig in führenden Finanzzeitungen veröffentlicht.

„ZWISCHENAUFENTHALT (STOPOVER)" bezeichnet einen planmäßigen Aufenthalt auf Ihrer Reise an einem Punkt zwischen dem Abflugort und dem Bestimmungsort für eine Mindestdauer von vierundzwanzig Stunden.

„TARIF" bezeichnet die veröffentlichten Flugpreise, Entgelte und/oder zugehörigen Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft, die, soweit erforderlich, bei den zuständigen Behörden hinterlegt sind.

„FLUGSCHEIN" bezeichnet entweder das Dokument mit der Bezeichnung „Passenger Ticket and Baggage Check" (Flugschein und Gepäckschein) oder den elektronischen Flugschein, jeweils von uns oder in unserem Namen ausgestellt, und umfasst die Vertragsbedingungen, Hinweise und Coupons.

„NICHT AUFGEGEBENES GEPÄCK" bezeichnet jedes Gepäck von Ihnen, das kein aufgegebenes Gepäck ist.

2. Anwendbarkeit

Sofern in den Artikeln 2.2, 2.3, 2.4 und 2.5 nichts anderes bestimmt ist, gelten unsere Beförderungsbedingungen nur für diejenigen Flüge oder Flugabschnitte, für die uns Ihnen gegenüber eine mögliche Rechtshaftung trifft.

2.2 CHARTERBETRIEB

Wird die Beförderung aufgrund eines Chartervertrages durchgeführt, so gelten diese Beförderungsbedingungen nur insoweit, als sie durch Bezugnahme oder auf andere Weise in den Chartervertrag oder den Flugschein einbezogen sind.

2.3 CODE-SHARES

Bei einigen Diensten können wir Vereinbarungen mit anderen Luftfrachtführern haben, die als „Code-Shares" bezeichnet werden. Dies bedeutet, dass selbst dann, wenn Sie eine Buchung bei uns haben und einen Flugschein besitzen, auf dem unser Name oder unser Airline-Designator-Code als Luftfrachtführer angegeben ist, ein anderer Luftfrachtführer das Flugzeug betreiben kann. Sofern wir im Fall eines Code-Share-Fluges als der den Flug ausführende Luftfrachtführer angegeben sind, gelten diese Beförderungsbedingungen auch für eine solche Beförderung. Sofern solche Vereinbarungen gelten, teilen wir Ihnen den das Flugzeug betreibenden Luftfrachtführer zum Zeitpunkt Ihrer Buchung mit.

Bei Code-Share-Diensten auf Flügen, die von einem anderen Luftfrachtführer durchgeführt werden, sind wir für die gesamte Code-Share-Reise hinsichtlich aller in diesen Bestimmungen festgelegten Verpflichtungen gegenüber Fluggästen verantwortlich. Jeder Code-Share-Partner hat jedoch eigene Bestimmungen für den Betrieb seiner eigenen Flüge, die von unseren Bestimmungen für die von uns durchgeführten Flüge abweichen können. Diese Bestimmungen werden hiermit durch Bezugnahme einbezogen und bilden einen Bestandteil dieser Beförderungsbedingungen.

●       Check-in-Fristen;

●       Alleinreisende Minderjährige;

●       Beförderung von Tieren; • Beförderungsverweigerung; • Sauerstoffservice;

●       Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb;

●       Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung; ;

●       Gepäckannahme, Freigepäckgrenzen und Haftung

Hinsichtlich der Bestimmungen und Vorschriften unserer Code-Share-Partner verweisen wir Sie auf deren Websites oder auf Ihr Reisebüro.

Sie sollten die Bestimmungen für Flüge, die von einem anderen Luftfrachtführer im Rahmen einer Code-Share-Vereinbarung durchgeführt werden, prüfen und sich unter anderem mit Themen wie Check-in-Anforderungen und Regelungen zu alleinreisenden Minderjährigen, zur Beförderung von Tieren, zur Beförderungsverweigerung, zum Sauerstoffservice, zu Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb, zu Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung und zur Gepäckannahme vertraut machen.

Für Flüge, die an einem in den Vereinigten Staaten gelegenen Flughafen ankommen oder von dort abgehen, gilt unser Notfallplan für längere Verzögerungen auf dem Vorfeld (Contingency Plan For Extended Tarmac Delays) nur dann für Ihren Flug, wenn wir Ihren Flug durchführen. Wird Ihr Flug von einem Code-Share-Partner oder einem anderen Luftfrachtführer durchgeführt, gilt der Vorfeldverzögerungsplan des ausführenden Luftfrachtführers.

2.4 VORRANGIGES RECHT

Diese Beförderungsbedingungen sind anwendbar, sofern sie nicht im Widerspruch zu unseren Tarifen oder zum anwendbaren Recht stehen; in diesem Fall gehen diese Tarife oder Rechtsvorschriften vor.

Sollte eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen nach anwendbarem Recht unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam.

2.5 VORRANG DER BEDINGUNGEN VOR SONSTIGEN REGELUNGEN

Sofern in diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gehen diese Beförderungsbedingungen im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Beförderungsbedingungen und sonstigen von uns erlassenen Regelungen zu bestimmten Themen vor.

2.5.1 Beförderung von/nach Kanada

Diese Bedingungen gelten für die Beförderung zwischen Orten in Kanada oder zwischen einem Ort in Kanada und einem Ort außerhalb Kanadas nur insoweit, als sie in die in Kanada geltenden Tarife einbezogen sind.

2.5.2 Beförderung von/nach den USA

Diese Bedingungen gelten nicht für die Luftbeförderung im Sinne des U.S. Federal Aviation Act von 1958.

3. Flugscheine

3.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

3.1.1 Wir befördern nur den im Flugschein genannten Fluggast; Sie können aufgefordert werden, einen geeigneten Identitätsnachweis vorzulegen.

3.1.2 Ein Flugschein ist nicht übertragbar, soweit nicht nach örtlich anwendbarem Recht etwas anderes vorgeschrieben ist. Darüber hinaus stellen wir auf Ihren Wunsch einer anderen Person einen neuen Flugschein als Ersatz für Ihren Flugschein aus, wenn Ihr Flugschein als Teil einer Pauschalreise ausgestellt wurde, auf die die Package Travel, Package Holidays and Package Tour Regulations 1992, SI 1992/3288 in der jeweils geltenden Fassung (die „Regulations") Anwendung finden, und Sie

3.1.2.1 Ihre Buchung nach Regulation 10 der Regulations übertragen möchten;

3.1.2.2 uns nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen der Regulation 10 der Regulations erfüllt haben und zur Übertragung der Buchung berechtigt sind;

3.1.2.3 uns Ihre Absicht, die Buchung zu übertragen, vor Ihrem Abreisedatum rechtzeitig mitteilen;

3.1.2.4 uns den vollständigen Namen, die Anschrift und die Kontaktnummer der Person mitteilen, auf die der neue Flugschein ausgestellt werden soll;

3.1.2.5 uns Ihren bestehenden Flugschein aushändigen; und

3.1.2.6 uns eine angemessene Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung des neuen Flugscheins zahlen.

3.1.3 Einige Tickets werden zu herabgesetzten Flugpreisen verkauft, deren Rückerstattungsfähigkeit tarifbedingt eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann. Soweit deutsches Recht auf den Beförderungsvertrag Anwendung findet, erfolgt im Fall einer Kündigung durch den Fluggast unbeschadet einer solchen Tarifbeschränkung eine Anrechnung derjenigen Aufwendungen, die wir infolge der Aufhebung des Vertrags ersparen oder durch anderweitige Verwendung erwerben, auf den nicht erstattungsfähigen Betrag gemäß § 648 S. 2 BGB. Sie sollten den Flugpreis wählen, der für Ihren Bedarf am besten geeignet ist, und ziehen Sie in Erwägung, eine geeignete Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

3.1.4 Verfügen Sie über einen Flugschein im Sinne des vorstehenden Artikels 3.1.3, der vollständig ungenutzt ist, und sind Sie durch höhere Gewalt an der Reise gehindert, so gewähren wir Ihnen – vorausgesetzt, Sie informieren uns unverzüglich und legen einen Nachweis über diese höhere Gewalt vor – ein Guthaben in Höhe des nicht erstattungsfähigen Betrages des Flugpreises für künftige Reisen mit uns, abzüglich einer angemessenen Bearbeitungsgebühr.

3.1.5 Der Flugschein ist und bleibt jederzeit Eigentum des ausstellenden Luftfrachtführers.

3.1.6 Außer im Fall eines elektronischen Flugscheins sind Sie zur Beförderung auf einem Flug nur berechtigt, wenn Sie einen gültigen Flugschein vorlegen, der den Flugcoupon für diesen Flug sowie alle weiteren ungenutzten Flugcoupons und den Fluggastcoupon enthält. Darüber hinaus sind Sie nicht zur Beförderung berechtigt, wenn der vorgelegte Flugschein beschädigt ist oder wenn er von einer anderen Stelle als von uns oder unserem autorisierten Agenten geändert wurde. Im Fall eines elektronischen Flugscheins sind Sie zur Beförderung auf einem Flug nur berechtigt, wenn Sie einen zweifelsfreien Identitätsnachweis erbringen und ein gültiger elektronischer Flugschein ordnungsgemäß auf Ihren Namen ausgestellt wurde.

3.1.7(a) Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung eines Flugscheins (oder eines Teils davon) durch Sie oder der Nichtvorlage eines Flugscheins, der den Fluggastcoupon und alle ungenutzten Flugcoupons enthält, ersetzen wir auf Ihren Wunsch diesen Flugschein (oder einen Teil davon) durch Ausstellung eines neuen Flugscheins, sofern zum betreffenden Zeitpunkt ohne Weiteres feststellbare Nachweise dafür vorliegen, dass ein für den/die betreffenden Flug/Flüge gültiger Flugschein ordnungsgemäß ausgestellt wurde, und Sie eine Vereinbarung unterzeichnen, uns alle Kosten und Verluste bis zum Wert des ursprünglichen Flugscheins zu erstatten, die uns oder einem anderen Luftfrachtführer durch missbräuchliche Verwendung des Flugscheins notwendigerweise und angemessen entstehen. Wir verlangen von Ihnen keine Erstattung für solche Verluste, die auf unsere eigene Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Der ausstellende Luftfrachtführer kann für diese Leistung eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruhte auf der Fahrlässigkeit des ausstellenden Luftfrachtführers oder seines Agenten.

3.1.7(b) Sind solche Nachweise nicht verfügbar oder unterzeichnen Sie eine solche Vereinbarung nicht, so kann der den neuen Flugschein ausstellende Luftfrachtführer von Ihnen die Zahlung des vollen Flugscheinpreises für einen Ersatzflugschein verlangen, vorbehaltlich einer Erstattung, wenn und sobald der ursprünglich ausstellende Luftfrachtführer davon überzeugt ist, dass der verlorene oder beschädigte Flugschein vor Ablauf seiner Gültigkeit nicht verwendet wurde. Wenn Sie den ursprünglichen Flugschein vor Ablauf seiner Gültigkeit auffinden und ihn dem den neuen Flugschein ausstellenden Luftfrachtführer aushändigen, wird die vorgenannte Erstattung zu diesem Zeitpunkt vorgenommen.

3.1.8 Ein Flugschein ist ein Wertdokument; Sie sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihn zu schützen und sicherzustellen, dass er nicht verloren geht oder gestohlen wird.

3.2 GÜLTIGKEITSDAUER

3.2.1 Sofern im Flugschein, in diesen Bedingungen oder in anwendbaren Tarifen (die die Gültigkeit eines Flugscheins begrenzen können, wobei die Begrenzung in diesem Fall auf dem Flugschein ausgewiesen wird) nichts anderes bestimmt ist, ist ein Flugschein gültig für:

(a) ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum; oder

(b) vorbehaltlich dessen, dass die erste Reise innerhalb eines Jahres ab dem Ausstellungsdatum angetreten wird, ein Jahr ab dem Datum der ersten Reise mit dem Flugschein.

3.2.2 Sind Sie an einer Reise innerhalb der Gültigkeitsdauer des Flugscheins gehindert, weil wir zum Zeitpunkt Ihrer Buchungsanfrage keine Buchung bestätigen können, so wird die Gültigkeit dieses Flugscheins verlängert, oder Sie können Anspruch auf eine Erstattung gemäß Artikel 10 haben.

3.2.3 Sind Sie nach Antritt Ihrer Reise wegen Krankheit an einer Reise innerhalb der Gültigkeitsdauer des Flugscheins gehindert, so können wir die Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins bis zu dem Datum verlängern, an dem Sie wieder reisefähig sind, oder bis zu unserem ersten Flug nach diesem Datum ab dem Punkt, an dem die Reise wieder aufgenommen wird, sofern in der Beförderungsklasse, für die der Flugpreis bezahlt wurde, Platz verfügbar ist. Eine solche Krankheit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Umfassen die im Flugschein verbleibenden Flugcoupons oder – im Fall eines elektronischen Flugscheins – der elektronische Coupon einen oder mehrere Zwischenaufenthalte, so kann die Gültigkeit dieses Flugscheins um höchstens drei Monate ab dem im Attest angegebenen Datum verlängert werden. Unter diesen Umständen verlängern wir in gleicher Weise die Gültigkeitsdauer der Flugscheine anderer Sie begleitender nächster Angehöriger.

3.2.4 Im Fall des Todes eines Fluggastes während der Reise können die Flugscheine der den Fluggast begleitenden Personen durch Verzicht auf die Mindestaufenthaltsdauer oder durch Verlängerung der Gültigkeit geändert werden. Im Fall eines Todesfalls unter den nächsten Angehörigen eines Fluggastes, der die Reise angetreten hat, können die Gültigkeit der Flugscheine des Fluggastes und diejenigen seiner ihn begleitenden nächsten Angehörigen in gleicher Weise geändert werden. Eine solche Änderung erfolgt nach Erhalt einer gültigen Sterbeurkunde; eine solche Verlängerung der Gültigkeit darf einen Zeitraum von fünfundvierzig (45) Tagen ab dem Todesdatum nicht überschreiten.

3.3 REIHENFOLGE UND VERWENDUNG DER COUPONS

3.3.1 Der von Ihnen erworbene Flugschein gilt nur für die im Flugschein ausgewiesene Beförderung, vom Abflugort über etwaige vereinbarte Zwischenlandeorte zum Endbestimmungsort. Der von Ihnen gezahlte Flugpreis beruht auf unserem Tarif und gilt für die im Flugschein ausgewiesene Beförderung. Er bildet einen wesentlichen Bestandteil unseres Vertrages mit Ihnen. Der Flugschein wird nicht anerkannt und verliert seine Gültigkeit, wenn nicht alle Coupons in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge verwendet werden. Darüber hinaus ist der Flugschein vollständig zu verwenden.

3.3.2 Möchten Sie einen Aspekt Ihrer Beförderung ändern, müssen Sie sich vorab mit uns in Verbindung setzen. Der Flugpreis für Ihre neue Beförderung wird berechnet, und Sie erhalten die Wahl, den neuen Preis zu akzeptieren oder Ihre ursprüngliche, im Flugschein ausgewiesene Beförderung beizubehalten. Sind Sie aufgrund höherer Gewalt gezwungen, einen Aspekt Ihrer Beförderung zu ändern, müssen Sie sich so bald wie praktisch möglich mit uns in Verbindung setzen; wir werden uns in angemessener Weise bemühen, Sie ohne Neuberechnung des Flugpreises zu Ihrem nächsten Zwischenaufenthalt oder Endbestimmungsort zu befördern.

3.3.3 Ändern Sie Ihre Beförderung ohne unsere Zustimmung, ermitteln wir den korrekten Preis für Ihre tatsächliche Reise. Sie haben eine etwaige Differenz zwischen dem von Ihnen gezahlten Preis und dem für Ihre geänderte Beförderung geltenden Gesamtpreis zu zahlen. Wir erstatten Ihnen die Differenz, wenn der neue Preis niedriger ist; andernfalls haben Ihre ungenutzten Coupons keinen Wert.

3.3.4 Bitte beachten Sie, dass einige Arten von Änderungen zwar keine Änderung des Flugpreises zur Folge haben, andere jedoch – etwa die Änderung des Abflugortes (zum Beispiel, wenn Sie den ersten Flugabschnitt nicht fliegen) oder die Umkehrung Ihrer Reiserichtung – zu einer Preiserhöhung führen können. Viele Sondertarife gelten nur an den Daten und für die Flüge, die im Flugschein ausgewiesen sind, und können überhaupt nicht oder nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts geändert werden.

3.3.5 Jeder in Ihrem Flugschein enthaltene Flugcoupon wird zur Beförderung in der Beförderungsklasse an dem Datum und auf dem Flug anerkannt, für die Platz reserviert wurde. Wird ein Flugschein ursprünglich ohne Angabe einer Buchung ausgestellt, kann ein Platz später vorbehaltlich unseres Tarifs und der Platzverfügbarkeit auf dem gewünschten Flug reserviert werden.

3.3.6 Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Rück- oder Weiterflugbuchungen stornieren können, wenn Sie zu einem Flug nicht erscheinen, ohne uns vorher zu informieren. Informieren Sie uns jedoch vorab, stornieren wir Ihre nachfolgenden Flugbuchungen nicht.

3.4 NAME UND ANSCHRIFT DES LUFTFRACHTFÜHRERS

Unser Name kann im Flugschein durch unseren Airline-Designator-Code oder auf andere Weise abgekürzt werden. Unsere Anschrift lautet: Thai Airways International, Head Office, 89 Vibhavadi Rangsit Road, Chattuchak, Bangkok 10900, Thailand.

4. Flugpreise, Steuern, Gebühren und Entgelte

4.1 FLUGPREISE

Flugpreise gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, nur für die Beförderung vom Flughafen am Abgangsort zum Flughafen am Bestimmungsort. Flugpreise umfassen keine Bodentransportleistungen zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtterminals. Ihr Flugpreis wird nach unserem Tarif berechnet, der am Tag der Bezahlung Ihres Flugscheins für die Reise an den darin ausgewiesenen konkreten Daten und für die darin ausgewiesene Reiseroute gilt. Ändern Sie Ihre Reiseroute oder Ihre Reisedaten, kann sich dies auf den zu zahlenden Flugpreis auswirken. Wird der Flugschein nicht zum Zeitpunkt der Buchung bezahlt, gilt als Zahlungsdatum der Tag, an dem Sie mit uns die Zahlungsweise vereinbart haben.

4.2 STEUERN, GEBÜHREN UND ENTGELTE

Anwendbare Steuern, Gebühren und Entgelte, die von Regierungen oder anderen Behörden oder vom Betreiber eines Flughafens erhoben werden, sind von Ihnen zu zahlen. Beim Kauf Ihres Flugscheins werden Sie über alle anwendbaren, nicht im Flugpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und Entgelte informiert, die zumeist gesondert auf dem Flugschein ausgewiesen werden. Die auf Flugreisen erhobenen Steuern, Gebühren und Entgelte ändern sich laufend und können auch nach dem Ausstellungsdatum des Flugscheins erhoben werden. Kommt es zu einer Erhöhung einer auf dem Flugschein ausgewiesenen Steuer, Gebühr oder eines Entgelts, sind Sie zu deren Zahlung verpflichtet. Ebenso sind Sie zur Zahlung verpflichtet, wenn eine neue Steuer, Gebühr oder ein neues Entgelt selbst nach Ausstellung des Flugscheins eingeführt wird. Werden umgekehrt Steuern, Gebühren oder Entgelte, die Sie uns bei Ausstellung des Flugscheins gezahlt haben, abgeschafft oder derart gesenkt, dass sie für Sie nicht mehr gelten oder ein geringerer Betrag geschuldet wird, sind Sie berechtigt, eine Erstattung zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, für eine solche Erstattung eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.

4.2.1 Sowohl vom Luftfrachtführer erhobene als auch nicht vom Luftfrachtführer erhobene Zuschläge sind von Ihnen zu zahlen.

4.3 WÄHRUNG

Flugpreise, Steuern, Gebühren und Entgelte sind in der Währung des Landes zu zahlen, in dem der Flugschein ausgestellt wird, sofern nicht von uns oder unserem autorisierten Agenten bei oder vor der Zahlung eine andere Währung angegeben wird (zum Beispiel wegen der Nichtkonvertierbarkeit der Landeswährung). Wir können nach unserem Ermessen Zahlungen in einer anderen Währung akzeptieren.

5. Buchungen

5.1 BUCHUNGSERFORDERNISSE

5.1.1 Wir oder unser autorisierter Agent erfassen Ihre Buchung(en). Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Buchung(en) zur Verfügung.

5.1.2 Bestimmte Flugpreise sind an Bedingungen geknüpft, die Ihr Recht auf Änderung oder Stornierung von Buchungen einschränken oder ausschließen.

5.2 TICKETING-FRISTEN

Haben Sie den Flugschein nicht vor der festgelegten Ticketing-Frist, wie von uns oder unserem autorisierten Agenten mitgeteilt, bezahlt, können wir Ihre Buchung stornieren.

5.3 PERSONENBEZOGENE DATEN

Thai Airways International Public Company Limited verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten (Name, Kontaktdaten, Zahlungsdaten, Reisedaten, ggf. Gesundheitsdaten bei besonderen Assistenzleistungen) zu folgenden Zwecken: Durchführung des Beförderungsvertrages (Rechtsgrundlage: Vertragserfüllung), Erfüllung gesetzlicher Melde- und Sicherheitspflichten gegenüber Grenz- und Zollbehörden (Rechtsgrundlage: rechtliche Verpflichtung) sowie, mit Ihrer Einwilligung, Marketingzwecke. Die Speicherdauer richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, im Übrigen werden die Daten nach Zweckerreichung gelöscht. Empfänger sind autorisierte Vertriebsagenturen, Codesharing-Partner, Behörden sowie mit der Vertragsdurchführung beauftragte Dienstleister. Bei einer Übermittlung nach Thailand oder in andere Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stützen wir die Übermittlung auf geeignete Garantien (Standardvertragsklauseln der EU-Kommission). Ihnen stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu. Die vollständige Datenschutzerklärung der Thai Airways International ist unter [TG-spezifischer Link] abrufbar.

5.4 SITZPLÄTZE

Wir bemühen uns, im Voraus geäußerten Sitzplatzwünschen zu entsprechen. Wir können jedoch keinen bestimmten Sitzplatz garantieren. Wir behalten uns das Recht vor, Sitzplätze jederzeit – auch nach dem Boarding des Flugzeugs – zuzuweisen oder neu zuzuweisen. Dies kann aus betrieblichen Gründen oder aus Gründen der Sicherheit erforderlich sein.

5.5 RÜCKBESTÄTIGUNG VON BUCHUNGEN

5.5.1 Weiter- oder Rückflugbuchungen können der Anforderung unterliegen, die Buchungen innerhalb bestimmter Fristen rückzubestätigen. Wir teilen Ihnen mit, wenn wir eine Rückbestätigung verlangen und wie und wo diese zu erfolgen hat. Ist eine Rückbestätigung erforderlich und unterlassen Sie diese, können wir Ihre Weiter- oder Rückflugbuchungen stornieren. Teilen Sie uns jedoch mit, dass Sie weiterhin reisen möchten, und ist Platz auf dem Flug vorhanden, stellen wir Ihre Buchungen wieder her und befördern Sie. Ist kein Platz auf dem Flug vorhanden, bemühen wir uns in angemessener Weise, Sie zu Ihrem nächsten oder endgültigen Bestimmungsort zu befördern.

5.5.2 Sie sollten die Rückbestätigungsanforderungen aller anderen an Ihrer Reise beteiligten Luftfrachtführer bei diesen erfragen. Soweit eine Rückbestätigung erforderlich ist, müssen Sie bei demjenigen Luftfrachtführer rückbestätigen, dessen Code für den betreffenden Flug auf dem Flugschein erscheint.

5.6 STORNIERUNG VON WEITERFLUGBUCHUNGEN

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Rück- oder Weiterflugbuchungen stornieren können, wenn Sie zu einem Flug nicht erscheinen, ohne uns vorher zu informieren. Informieren Sie uns jedoch vorab, stornieren wir Ihre nachfolgenden Flugbuchungen nicht.

6. Abfertigung (Check-in) und Boarding

6.1 Die Check-in-Schlusszeiten sind an jedem Flughafen unterschiedlich; wir empfehlen Ihnen, sich über diese Check-in-Schlusszeiten zu informieren und sie einzuhalten. Ihre Reise verläuft reibungsloser, wenn Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um die Check-in-Schlusszeiten einzuhalten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren, wenn Sie die angegebenen Check-in-Schlusszeiten nicht einhalten. Wir oder unsere autorisierten Agenten informieren Sie über die Check-in-Schlusszeit für Ihren ersten Flug mit uns. Über die Check-in-Schlusszeiten für alle nachfolgenden Flüge Ihrer Reise sollten Sie sich selbst informieren. Die Check-in-Schlusszeiten für unsere Flüge finden Sie in unserem Flugplan oder können bei uns oder unseren autorisierten Agenten erfragt werden.

6.2 Sie müssen sich spätestens zu der von uns beim Check-in angegebenen Zeit am Boarding-Gate einfinden.

6.3 Wir können den für Sie reservierten Platz stornieren, wenn Sie nicht rechtzeitig am Boarding-Gate eintreffen.

6.4 Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass Sie die Bestimmungen dieses Artikels nicht einhalten.

7. Beförderungsverweigerung und Beförderungsbeschränkungen

7.1 RECHT AUF BEFÖRDERUNGSVERWEIGERUNG

In angemessener Ausübung unseres Ermessens können wir die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck verweigern, wenn wir Sie schriftlich davon in Kenntnis gesetzt haben, dass wir Sie zu keinem Zeitpunkt nach dem Datum dieser Mitteilung auf unseren Flügen befördern werden. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Erstattung. Wir können die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck auch dann verweigern, wenn einer oder mehrere der folgenden Umstände eingetreten sind oder wir vernünftigerweise annehmen, dass sie eintreten können:

7.1.1 eine solche Maßnahme ist erforderlich, um anwendbare staatliche Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen einzuhalten;

7.1.2 die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck kann die Sicherheit oder Gesundheit gefährden oder beeinträchtigen oder den Komfort anderer Fluggäste oder der Besatzung wesentlich beeinträchtigen;

7.1.3 Ihr geistiger oder körperlicher Zustand, einschließlich einer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen, stellt eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, für Fluggäste, für die Besatzung oder für Eigentum dar;

7.1.4 Sie haben sich geweigert, sich einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen;

7.1.5 Sie haben den anwendbaren Flugpreis, die Steuern, Gebühren oder Entgelte nicht bezahlt;

7.1.6 Sie scheinen keine gültigen Reisedokumente zu besitzen, versuchen möglicherweise, in ein Land einzureisen, durch das Sie sich nur im Transit befinden oder für das Sie keine gültigen Reisedokumente besitzen, vernichten Ihre Reisedokumente während des Fluges oder weigern sich, Ihre Reisedokumente der Flugbesatzung auf Verlangen gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen;

7.1.7 Sie legen einen Flugschein vor, der rechtswidrig erworben wurde, der bei einer anderen Stelle als bei uns oder unserem autorisierten Agenten gekauft wurde, der als verloren oder gestohlen gemeldet wurde oder eine Fälschung ist, oder Sie können nicht nachweisen, dass Sie die im Flugschein genannte Person sind;

7.1.8 Sie haben die im vorstehenden Artikel 3.3 genannten Anforderungen zur Reihenfolge und Verwendung der Coupons nicht erfüllt, oder Sie legen einen Flugschein vor, der von einer anderen Stelle als von uns oder unserem autorisierten Agenten ausgestellt oder in irgendeiner Weise geändert wurde, oder der Flugschein ist beschädigt;

7.1.9 Sie befolgen unsere Anweisungen in Bezug auf Sicherheit oder Gefahrenabwehr nicht;

7.1.10 Sie haben zuvor eine der oben genannten Handlungen oder Unterlassungen begangen oder sich auf einem früheren Flug oder in Verbindung damit ungebührlich verhalten, und wir haben Grund zu der Annahme, dass Sie dies erneut tun könnten;

7.1.11 Ihr Verhalten oder Ihr Zustand hat die Sicherheit von Mitarbeitern der Fluggesellschaft oder anderer Fluggäste bedroht und kann die Sicherheit des Flugzeugs oder der Flugzeugbesatzung gefährden.

7.2 BESONDERE BETREUUNG

Die Annahme zur Beförderung von alleinreisenden Kindern, hilfsbedürftigen Personen, Schwangeren, kranken Personen oder anderen Personen, die besondere Betreuung benötigen, steht in unserem Ermessen und bedarf einer vorherigen Vereinbarung mit uns. Fluggästen mit Behinderungen, die uns zum Zeitpunkt der Flugscheinausstellung etwaige besondere Anforderungen mitgeteilt haben und von uns akzeptiert wurden, darf die Beförderung nicht nachträglich aufgrund dieser Behinderung oder besonderen Anforderungen verweigert werden.

8. Gepäck

8.1 FREIGEPÄCK

Sie dürfen bestimmtes Gepäck kostenfrei mitführen, vorbehaltlich unserer Bedingungen und Beschränkungen, die bei uns oder unseren autorisierten Agenten auf Anfrage erhältlich und in unserem Handling Manual enthalten sind, das in unseren Hauptniederlassungen (Passenger Service Department) verfügbar ist.

8.2 ÜBERGEPÄCK

Für die Beförderung von Gepäck, das die Freigepäckgrenze überschreitet, ist von Ihnen ein Entgelt zu zahlen. Diese Sätze sind bei uns auf Anfrage erhältlich und in unserem Handling Manual enthalten, das in unseren Hauptniederlassungen (Passenger Service Department) verfügbar ist.

8.3 ALS GEPÄCK NICHT ZULÄSSIGE GEGENSTÄNDE

8.3.1 Sie dürfen in Ihr Gepäck Folgendes nicht aufnehmen:

8.3.1.1 Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug oder Personen oder Sachen an Bord des Flugzeugs zu gefährden, wie etwa die in den Technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr und in den Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association (IATA) sowie in unseren Vorschriften genannten Gegenstände (weitere Informationen sind bei uns auf Anfrage erhältlich);

8.3.1.2 Gegenstände, deren Beförderung nach den anwendbaren Gesetzen, Vorschriften oder Anordnungen eines Staates, von dem oder in den geflogen wird, verboten ist;

8.3.1.3 Gegenstände, die von uns vernünftigerweise als für die Beförderung ungeeignet angesehen werden, weil sie gefährlich oder unsicher sind oder wegen ihres Gewichts, ihrer Größe, Form oder Beschaffenheit, oder die – unter anderem unter Berücksichtigung des eingesetzten Flugzeugtyps – zerbrechlich oder verderblich sind. Informationen über nicht zulässige Gegenstände sind auf Anfrage erhältlich.

8.3.2 Schusswaffen und Munition, die nicht für Jagd- und Sportzwecke bestimmt sind, sind von der Beförderung als Gepäck ausgeschlossen. Schusswaffen und Munition für Jagd- und Sportzwecke können als aufgegebenes Gepäck angenommen werden. Schusswaffen müssen ungeladen, mit gesicherter Waffe und geeignet verpackt sein. Die Beförderung von Munition unterliegt den in Artikel 8.3.1.1 genannten ICAO- und IATA-Vorschriften.

8.3.3 Waffen wie antike Schusswaffen, Schwerter, Messer und ähnliche Gegenstände können nach unserem Ermessen als aufgegebenes Gepäck angenommen werden, sind jedoch in der Kabine des Flugzeugs nicht zugelassen.

8.3.4 Wir empfehlen Ihnen dringend, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Computer und andere persönliche elektronische Geräte, begebbare Papiere, Wertpapiere, Geschäftsunterlagen, Reisepässe und andere Ausweispapiere sowie Muster in Ihrem Handgepäck mitzuführen. Führen Sie solche Gegenstände dennoch im aufgegebenen Gepäck mit, haften wir hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweils anwendbaren Abkommens, ohne dass die Mitführung dieser Gegenstände die Haftung ausschließt. Auf Wunsch können Sie für besonders wertvolle Gegenstände gegen Zahlung eines Zuschlags einen höheren Haftungswert erklären (Wertdeklaration).

8.3.5 Wir haften nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Außer in den Fällen, in denen das anwendbare Abkommen oder andere gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen, haften wir nicht für Schäden an Ihrem Gepäck, welche durch in dem Gepäck enthaltene Gegenstände verursacht werden. Ein Fluggast, dessen Eigentum Schäden am Gepäck anderer Fluggäste oder am Eigentum von Thai Airways verursacht, hat uns für alle aufgrund dieser Tatsache entstehenden Verluste und Aufwendungen zu entschädigen.

8.4 RECHT AUF BEFÖRDERUNGSVERWEIGERUNG

8.4.1 Vorbehaltlich der Artikel 8.3.2 und 8.3.3 verweigern wir die Beförderung der in Artikel 8.3 beschriebenen Gegenstände als Gepäck, und wir können die weitere Beförderung solcher Gegenstände verweigern, sobald sie entdeckt werden.

8.4.2 Wir können die Beförderung von Gegenständen als Gepäck verweigern, die von uns vernünftigerweise wegen ihrer Größe, Form, ihres Gewichts, Inhalts oder ihrer Beschaffenheit oder aus Sicherheits- oder betrieblichen Gründen oder wegen des Komforts anderer Fluggäste als für die Beförderung ungeeignet angesehen werden. Informationen über nicht zulässige Gegenstände sind auf Anfrage erhältlich. Informationen über nicht zulässige Gegenstände können jederzeit von unserer Website www.thaiairways.com heruntergeladen werden.

8.4.3 Wir können die Annahme von Gepäck zur Beförderung verweigern, sofern es nicht nach unserer angemessenen Einschätzung ordnungsgemäß und sicher in geeigneten Behältnissen verpackt ist. Informationen über für uns nicht zulässige Verpackungen und Behältnisse sind auf Anfrage erhältlich. Informationen über für uns nicht zulässige Verpackungen und Behältnisse können jederzeit von unserer Website www.thaiairways.com heruntergeladen werden.

8.4.4 Sofern nicht vorab Vereinbarungen über die Beförderung mit uns getroffen wurden, können wir Ihr Gepäck, das die anwendbare Freigepäckgrenze überschreitet, auf späteren Flügen befördern, ohne dass Ihnen für diese Verzögerung ein Ausgleich zusteht.

8.5 DURCHSUCHUNGSRECHT

Aus Gründen der Sicherheit und Gefahrenabwehr können wir verlangen, dass Sie eine Durchsuchung und einen Scan Ihrer Person sowie eine Durchsuchung, einen Scan oder eine Röntgenkontrolle Ihres Gepäcks gestatten. Sind Sie nicht anwesend, kann Ihr Gepäck in Ihrer Abwesenheit durchsucht werden, um festzustellen, ob Sie im Besitz von in Artikel 8.3.1 beschriebenen Gegenständen sind oder ob Ihr Gepäck solche Gegenstände oder Schusswaffen, Munition oder Waffen enthält, die uns nicht gemäß Artikel 8.3.2 oder 8.3.3 vorgelegt wurden. Sind Sie nicht bereit, einem solchen Verlangen nachzukommen, können wir die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck verweigern. Verursacht eine Durchsuchung oder ein Scan einen Schaden bei Ihnen oder verursacht eine Röntgenkontrolle oder ein Scan einen Schaden an Ihrem Gepäck, haften wir für diesen Schaden nicht, es sei denn, er beruht auf unserem Verschulden oder unserer Fahrlässigkeit.

8.6 AUFGEGEBENES GEPÄCK

8.6.1 Nach Übergabe des Gepäcks, das Sie aufgeben möchten, nehmen wir dieses in unsere Obhut und stellen für jedes Stück Ihres aufgegebenen Gepäcks einen Gepäckanhänger aus.

8.6.2 Aufgegebenes Gepäck muss mit Ihrem Namen oder einer anderen persönlichen Kennzeichnung versehen sein.

8.6.3 Aufgegebenes Gepäck wird nach Möglichkeit im selben Flugzeug wie Sie befördert, sofern wir nicht aus Sicherheits-, Gefahrenabwehr- oder betrieblichen Gründen entscheiden, es auf einem anderen Flug zu befördern. Wird Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem späteren Flug befördert, liefern wir es Ihnen aus, sofern nicht das anwendbare Recht Ihre Anwesenheit zur Zollabfertigung verlangt.

8.7 NICHT AUFGEGEBENES GEPÄCK

8.7.1 Wir können Höchstmaße und/oder Höchstgewichte für Gepäck festlegen, das Sie in das Flugzeug mitnehmen. Haben wir dies nicht getan, muss Gepäck, das Sie in das Flugzeug mitnehmen, unter den Sitz vor Ihnen oder in ein geschlossenes Staufach in der Kabine des Flugzeugs passen. Kann Ihr Gepäck nicht auf diese Weise verstaut werden oder ist es zu schwer oder wird es aus irgendeinem Grund als unsicher angesehen, muss es als aufgegebenes Gepäck befördert werden.

8.7.2 Gegenstände, die für die Beförderung im Frachtraum nicht geeignet sind (wie etwa empfindliche Musikinstrumente) und die die Anforderungen des vorstehenden Artikels 8.7.1 nicht erfüllen, werden zur Beförderung in der Kabine nur angenommen, wenn Sie uns dies vorab mitgeteilt haben und wir unsere Zustimmung erteilt haben. Für diesen Service kann ein gesondertes Entgelt anfallen.

8.7.3 Fluggäste werden hiermit darauf hingewiesen, dass sie während des gesamten Fluges die Verantwortung für die Sorgfalt, Beaufsichtigung und Obhut ihres Handgepäcks und sonstigen nicht aufgegebenen Gepäcks tragen. Der Luftfrachtführer haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Verlust von Inhalten im Zusammenhang mit nicht aufgegebenem Gepäck.

8.8 ABHOLUNG UND AUSLIEFERUNG AUFGEGEBENEN GEPÄCKS

8.8.1 Vorbehaltlich Artikel 8.6.3 sind Sie verpflichtet, Ihr aufgegebenes Gepäck abzuholen, sobald es an Ihrem Bestimmungsort oder Zwischenaufenthaltsort bereitgestellt wird. Holen Sie es nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, können wir Ihnen eine Lagergebühr berechnen. Wird Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Zeitpunkt seiner Bereitstellung abgeholt, können wir darüber ohne Haftung Ihnen gegenüber verfügen.

8.8.2 Nur der Inhaber des Gepäckscheins und des Gepäckanhängers ist zur Entgegennahme des aufgegebenen Gepäcks berechtigt.

8.8.3 Kann eine Person, die aufgegebenes Gepäck beansprucht, den Gepäckschein nicht vorlegen und das Gepäck nicht anhand eines Gepäckanhängers identifizieren, liefern wir das Gepäck an diese Person nur unter der Bedingung aus, dass sie uns ihr Recht an dem Gepäck zu unserer Zufriedenheit nachweist.

8.9 TIERE

Sofern wir der Beförderung Ihrer Tiere zustimmen, erfolgt diese unter den folgenden Bedingungen:

8.9.1 Sie müssen sicherstellen, dass Tiere – ausschließlich Hunde und Katzen – ordnungsgemäß in Transportbehältern untergebracht sind und von gültigen Gesundheits- und Impfbescheinigungen, Einfuhrgenehmigungen und sonstigen von den Einreise- oder Transitländern verlangten Dokumenten begleitet werden; andernfalls werden sie nicht zur Beförderung angenommen. Eine solche Beförderung kann zusätzlichen, von uns festgelegten Bedingungen unterliegen, die auf Anfrage erhältlich sind.

8.9.2 Wird das Tier als Gepäck angenommen, so werden das Tier zusammen mit seinem Behälter und seinem Futter nicht auf Ihre Freigepäckgrenze angerechnet, sondern gelten als Übergepäck, für das Sie den anwendbaren Satz zu zahlen haben.

8.9.3 Blindenführhunde, die Fluggäste mit Behinderungen begleiten, werden zusätzlich zur normalen Freigepäckgrenze kostenfrei befördert, vorbehaltlich der von uns festgelegten Bedingungen, die auf Anfrage erhältlich sind.

8.9.4 Soweit die Beförderung nicht den Haftungsregeln des Übereinkommens unterliegt, haften wir nicht für Verletzung, Verlust, Erkrankung oder Tod eines Tieres, dessen Beförderung wir zugestimmt haben, es sei denn, wir haben fahrlässig gehandelt.

8.9.5 Wir haften nicht dafür, wenn ein solches Tier nicht über alle erforderlichen Ausreise-, Einreise-, Gesundheits- und sonstigen Dokumente für seine Einreise in oder Durchreise durch ein Land, einen Staat oder ein Gebiet verfügt; die das Tier befördernde Person hat uns alle uns daraus entstehenden oder auferlegten angemessenen Geldbußen, Kosten, Verluste oder Verbindlichkeiten zu erstatten.

8.10 VON FLUGHAFENSICHERHEITSPERSONAL ENTFERNTE GEGENSTÄNDE

Wir sind nicht verantwortlich und haften nicht für Gegenstände, die von Flughafensicherheitspersonal in Ausübung anwendbarer Vorschriften aus Ihrem Gepäck entfernt werden.

9. Flugpläne, Verspätungen, Annullierung von Flügen

9.1 FLUGPLÄNE

9.1.1 Die im Flugplan und im Ticket angegebenen Zeiten sind Bestandteil des Vertrages. Aus betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen können sich Abflug- und Ankunftszeiten sowie das eingesetzte Fluggerät, die durchführende Fluggesellschaft oder Zwischenstopps ändern; über wesentliche Änderungen werden Sie so früh wie möglich informiert, sofern die Änderung für Sie unter Berücksichtigung Ihrer Interessen zumutbar ist. Bei nicht zumutbaren Änderungen steht Ihnen ein Rücktrittsrecht mit voller Erstattung des Flugpreises zu. Wir haften für das Nichterreichen von Anschlussflügen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und des anwendbaren Abkommens, insbesondere wenn das Verpassen des Anschlusses auf einem uns zurechenbaren Verschulden beruht.

9.1.2 Bevor wir Ihre Buchung annehmen, teilen wir Ihnen die zu diesem Zeitpunkt geltende planmäßige Flugzeit mit; diese wird auf Ihrem Flugschein ausgewiesen. Es ist möglich, dass wir die planmäßige Flugzeit nach Ausstellung Ihres Flugscheins ändern müssen. Sofern Sie uns Kontaktdaten zur Verfügung stellen, bemühen wir uns, Sie über solche Änderungen zu informieren. Nehmen wir nach dem Kauf Ihres Flugscheins eine wesentliche Änderung der planmäßigen Flugzeit vor, die für Sie nicht akzeptabel ist, und können wir Sie nicht auf einen für Sie akzeptablen Alternativflug umbuchen, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung gemäß Artikel 10.2.

9.2 ANNULLIERUNG, UMLEITUNG, VERSPÄTUNGEN USW.

9.2.1 Wir treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um Verzögerungen bei Ihrer Beförderung und der Ihres Gepäcks zu vermeiden. Im Rahmen dieser Maßnahmen und zur Vermeidung einer Flugannullierung können wir in Ausnahmefällen veranlassen, dass ein Flug in unserem Namen von einem anderen Luftfrachtführer und/oder mit einem anderen Flugzeug durchgeführt wird.

9.2.2 Sofern das Übereinkommen nichts anderes bestimmt, gilt Folgendes: Annullieren wir einen Flug, führen wir einen Flug nicht in angemessener Weise nach Flugplan durch, halten wir an Ihrem Bestimmungsort oder Zwischenaufenthaltsort nicht an oder verursachen wir, dass Sie einen Anschlussflug verpassen, für den Sie über eine bestätigte Buchung verfügen, so werden wir nach Ihrer Wahl entweder:

9.2.2.1 Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt ohne zusätzliche Kosten auf einem anderen unserer Linienflüge befördern, auf dem Platz verfügbar ist, und, soweit erforderlich, die Gültigkeit Ihres Flugscheins verlängern; oder

9.2.2.2 Sie innerhalb einer angemessenen Frist ohne zusätzliche Kosten mit unseren eigenen Diensten oder denen eines anderen Luftfrachtführers oder mit anderen einvernehmlich vereinbarten Verkehrsmitteln und Beförderungsklassen zu dem auf Ihrem Flugschein ausgewiesenen Bestimmungsort umleiten. Sind der Flugpreis und die Entgelte für die geänderte Streckenführung niedriger als der von Ihnen gezahlte Betrag, erstatten wir die Differenz; oder

9.2.2.3 eine Erstattung gemäß den Bestimmungen des Artikels 10.2 vornehmen.

9.2.3 Beim Eintritt eines der in Artikel 9.2.2 genannten Umstände sind, sofern das Übereinkommen nichts anderes bestimmt, die in den Artikeln 9.2.2.1 bis 9.2.2.3 dargelegten Optionen die einzigen und ausschließlichen Ihnen zustehenden Rechtsbehelfe; darüber hinaus haften wir Ihnen gegenüber nicht.

9.2.4 Können wir zuvor bestätigten Platz nicht bereitstellen, leisten wir den nicht beförderten Fluggästen Ausgleich gemäß dem anwendbaren Recht und unserer Richtlinie zur Ausgleichsleistung bei Nichtbeförderung. Eine Kopie unserer Richtlinie zur Ausgleichsleistung bei Nichtbeförderung ist auf Anfrage erhältlich.

10. Erstattungen

Person, an die die Erstattung erfolgt

10.1 Wir erstatten einen Flugschein oder einen ungenutzten Teil davon gemäß den anwendbaren Tarifbestimmungen oder dem Tarif wie folgt:

10.1.1 Sofern in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist, sind wir berechtigt, die Erstattung entweder an die im Flugschein genannte Person oder an die Person vorzunehmen, die den Flugschein bezahlt hat, gegen Vorlage eines hinreichenden Zahlungsnachweises.

10.1.2 Wurde ein Flugschein von einer anderen Person als dem im Flugschein genannten Fluggast bezahlt und weist der Flugschein eine Erstattungsbeschränkung aus, nehmen wir die Erstattung nur an die Person vor, die den Flugschein bezahlt hat, oder nach deren Weisung.

10.1.3 Außer im Fall eines verlorenen Flugscheins erfolgen Erstattungen nur gegen Aushändigung des Flugscheins und aller ungenutzten Flugcoupons an uns.

10.2 UNFREIWILLIGE ERSTATTUNGEN

10.2.1 Annullieren wir einen Flug, führen wir einen Flug nicht in angemessener Weise nach Flugplan durch, halten wir an Ihrem Bestimmungsort oder Zwischenaufenthaltsort nicht an oder verursachen wir, dass Sie einen Anschlussflug verpassen, für den Sie über eine Buchung verfügen, so beträgt der Erstattungsbetrag:

10.2.1.1 wenn kein Teil des Flugscheins genutzt wurde, einen Betrag in Höhe des gezahlten Flugpreises;

10.2.1.2 wenn ein Teil des Flugscheins genutzt wurde, mindestens die Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem anwendbaren Flugpreis für die Reise zwischen den Punkten, für die der Flugschein genutzt wurde.

10.3 FREIWILLIGE ERSTATTUNGEN

10.3.1 Sind Sie aus anderen als den in 10.2 genannten Gründen zur Erstattung Ihres Flugscheins berechtigt, so beträgt der Erstattungsbetrag:

10.3.1.1 wenn kein Teil des Flugscheins genutzt wurde, einen Betrag in Höhe des gezahlten Flugpreises abzüglich angemessener Servicegebühren oder Stornogebühren;

10.3.1.2 wenn ein Teil des Flugscheins genutzt wurde, einen Betrag in Höhe der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem anwendbaren Flugpreis für die Reise zwischen den Punkten, für die der Flugschein genutzt wurde, abzüglich angemessener Servicegebühren oder Stornogebühren.

10.4 ERSTATTUNG BEI VERLORENEM FLUGSCHEIN

10.4.1 Verlieren Sie Ihren Flugschein oder einen Teil davon, so erfolgt nach Vorlage eines für uns hinreichenden Nachweises des Verlusts und Zahlung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr die Erstattung so bald wie praktisch möglich nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Flugscheins, unter der Bedingung:

10.4.1.1 dass der verlorene Flugschein oder ein Teil davon nicht genutzt, zuvor erstattet oder ersetzt wurde (außer wenn die Nutzung, Erstattung oder Ersetzung durch einen Dritten oder an einen Dritten auf unserer eigenen Fahrlässigkeit beruhte).

10.4.1.2 dass sich die Person, an die die Erstattung erfolgt, in einer von uns vorgeschriebenen Form verpflichtet, uns den erstatteten Betrag im Fall eines Betruges und/oder in dem Umfang zurückzuzahlen, in dem der verlorene Flugschein oder ein Teil davon von einem Dritten genutzt wird (außer wenn ein Betrug oder eine Nutzung durch einen Dritten auf unserer eigenen Fahrlässigkeit beruhte).

10.4.2 Verlieren wir oder unser autorisierter Agent den Flugschein oder einen Teil davon, liegt der Verlust in unserer Verantwortung.

10.5 RECHT AUF VERWEIGERUNG DER ERSTATTUNG

10.5.1 Wir können eine Erstattung verweigern, wenn der Antrag nach Ablauf der Gültigkeit des Flugscheins gestellt wird.

10.5.2 Wir können eine Erstattung für einen Flugschein verweigern, der uns oder Regierungsbeamten als Nachweis der Absicht vorgelegt wurde, aus dem betreffenden Land auszureisen, es sei denn, Sie weisen uns zu unserer Zufriedenheit nach, dass Sie die Erlaubnis haben, in dem Land zu bleiben, oder dass Sie das Land mit einem anderen Luftfrachtführer oder einem anderen Verkehrsmittel verlassen werden.

10.6 WÄHRUNG

Alle Erstattungen unterliegen den staatlichen Gesetzen, Regeln und Vorschriften oder Anordnungen des Landes, in dem der Flugschein ursprünglich gekauft wurde, sowie des Landes, in dem die Erstattung erfolgt. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmung behalten wir uns das Recht vor, eine Erstattung in derselben Weise und in derselben Währung vorzunehmen, die für die Bezahlung des Flugscheins verwendet wurde.

10.7 DURCH WEN DER FLUGSCHEIN ERSTATTET WIRD

Freiwillige Erstattungen werden nur von dem Luftfrachtführer vorgenommen, der den Flugschein ursprünglich ausgestellt hat, oder von dessen Agenten, sofern dieser dazu ermächtigt ist.

11. Verhalten an Bord des Flugzeugs

11.1 ALLGEMEINES

Verhalten Sie sich nach unserer angemessenen Einschätzung an Bord des Flugzeugs so, dass Sie das Flugzeug oder Personen oder Sachen an Bord gefährden, oder behindern Sie die Besatzung bei der Ausübung ihrer Pflichten, oder befolgen Sie Anweisungen der Besatzung nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anweisungen zum Rauchen, zum Alkohol- oder Drogenkonsum, oder verhalten Sie sich in einer Weise, die anderen Fluggästen oder der Besatzung Unbehagen, Unannehmlichkeiten, Schäden oder Verletzungen verursacht, so können wir die Maßnahmen ergreifen, die wir vernünftigerweise für erforderlich halten, um die Fortsetzung eines solchen Verhaltens zu unterbinden, einschließlich der Anwendung von Zwangsmitteln. Sie können an jedem Ort von Bord gebracht und von der Weiterbeförderung ausgeschlossen werden und können für an Bord des Flugzeugs begangene Straftaten strafrechtlich verfolgt werden.

11.2 ZAHLUNG DER UMLEITUNGSKOSTEN

Entscheiden wir uns infolge eines Verhaltens Ihrerseits der in Artikel 11.1 genannten Art in Ausübung unseres angemessenen Ermessens dafür, das Flugzeug umzuleiten, um Sie von Bord zu bringen, so haben Sie alle aus dieser Umleitung entstehenden Kosten zu tragen.

11.3 ELEKTRONISCHE GERÄTE

Aus Sicherheitsgründen können wir den Betrieb elektronischer Geräte an Bord des Flugzeugs untersagen oder einschränken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mobiltelefone, Laptops, tragbare Aufnahmegeräte, tragbare Radios, CD-Player, elektronische Spiele oder Sendegeräte, einschließlich funkferngesteuerten Spielzeugs und Walkie-Talkies. Der Betrieb von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist gestattet.

12. Vereinbarungen über Zusatzleistungen

12.1

Treffen wir für Sie Vereinbarungen mit Dritten über die Erbringung anderer Leistungen als der Luftbeförderung, oder stellen wir ein Ticket oder einen Gutschein für Beförderungsleistungen oder Dienstleistungen (mit Ausnahme der Luftbeförderung) aus, die von einem Dritten erbracht werden, wie etwa Hotelbuchungen oder Mietwagen, so handeln wir dabei ausschließlich als Ihr Vermittler. Es gelten die Geschäftsbedingungen des dritten Leistungserbringers. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für solche Leistungen, außer bei Fahrlässigkeit unsererseits beim Treffen dieser Vereinbarungen.

12.2

Erbringen wir für Sie auch Bodenbeförderungsleistungen, können für diese Bodenbeförderung andere Bedingungen gelten. Diese Bedingungen sind bei uns auf Anfrage erhältlich.

13. Behördliche Formalitäten

13.1 ALLGEMEINES

13.1.1 Sie sind dafür verantwortlich, alle erforderlichen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Auflagen und Reisebestimmungen der Länder einzuhalten, aus denen, in die oder durch die Sie reisen.

13.1.2 Wir haften nicht für die Folgen, die einem Fluggast daraus entstehen, dass er solche Dokumente oder Visa nicht beschafft oder solche Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Auflagen, Anforderungen, Regeln oder Anweisungen nicht einhält.

13.2 REISEDOKUMENTE

Vor der Reise müssen Sie alle Ausreise-, Einreise-, Gesundheits- und sonstigen Dokumente vorlegen, die nach Gesetz, Vorschrift, Anordnung, Auflage oder sonstiger Anforderung der betreffenden Länder erforderlich sind, und uns gestatten, Kopien davon anzufertigen und aufzubewahren. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn Sie diese Anforderungen nicht erfüllt haben oder Ihre Reisedokumente nicht in Ordnung zu sein scheinen.

13.3 EINREISEVERWEIGERUNG

Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, sind Sie verpflichtet, jede von der betreffenden Regierung gegen uns verhängte Geldbuße oder Gebühr sowie die Kosten Ihrer Beförderung aus diesem Land zu tragen. Der für die Beförderung bis zum Ort der Verweigerung oder der Einreiseverweigerung erhobene Flugpreis wird von uns nicht erstattet.

13.4 FLUGGAST HAFTET FÜR GELDBUSSEN, HAFTKOSTEN USW.

Sind wir verpflichtet, eine Geldbuße oder Strafe zu zahlen oder Aufwendungen zu tragen, weil Sie Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Auflagen oder sonstige Reisebestimmungen der betreffenden Länder nicht eingehalten oder die erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt haben, so haben Sie uns auf Verlangen jeden so gezahlten Betrag oder jede so entstandene Aufwendung zu erstatten. Wir können auf eine solche Zahlung oder Aufwendung den Wert einer ungenutzten Beförderung auf Ihrem Flugschein oder in unserem Besitz befindliche Gelder von Ihnen anrechnen.

13.5 ZOLLKONTROLLE

Sofern erforderlich, haben Sie bei der Kontrolle Ihres Gepäcks durch Zoll- oder andere Regierungsbeamte anwesend zu sein. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, die Ihnen im Verlauf einer solchen Kontrolle oder durch Ihre Nichteinhaltung dieser Anforderung entstehen.

13.6 SICHERHEITSKONTROLLE

Sie haben sich allen Sicherheitskontrollen durch Regierungen, Flughafenbedienstete, Luftfrachtführer oder durch uns zu unterziehen.

14. Aufeinanderfolgende Luftfrachtführer

Eine von uns und anderen Luftfrachtführern auf einem Flugschein oder einem Anschlussflugschein durchzuführende Beförderung gilt für die Zwecke des Übereinkommens als eine einheitliche Beförderung. Wir weisen Sie jedoch auf Artikel 15.1.2(b) hin.

15. Haftung für Schäden

15.1 ANWENDBARKEIT

Die Haftung jedes an Ihrer Reise beteiligten Luftfrachtführers bestimmt sich nach dessen eigenen Beförderungsbedingungen. Unsere Haftungsbestimmungen lauten wie folgt:

15.1.1 Soweit Ihre Beförderung nicht den Haftungsregeln des Übereinkommens unterliegt, gelten die folgenden Bestimmungen:

15.1.1(a) Tod oder Verletzung von Fluggästen

Unsere Haftung für Schäden, die im Fall des Todes, der Verwundung oder einer sonstigen Körperverletzung eines Fluggastes bei einem Unfall entstehen, unterliegt keiner betragsmäßigen Begrenzung, sei sie durch Gesetz, Übereinkommen oder Vertrag festgelegt.

Bei Schäden bis zu einem Betrag in Höhe des Gegenwertes von 151.880 Sonderziehungsrechten schließen wir unsere Haftung nicht aus und beschränken sie nicht dadurch, dass wir nachweisen, dass wir und unsere Bediensteten alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es uns oder unseren Bediensteten unmöglich war, solche Maßnahmen zu treffen. Ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes können wir nach anwendbarem Recht ganz oder teilweise von unserer Haftung befreit werden, wenn wir nachweisen, dass a) der Schaden nicht auf Fahrlässigkeit oder eine andere unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung von uns oder unseren Bediensteten oder Beauftragten zurückzuführen ist; oder b) der Schaden ausschließlich auf Fahrlässigkeit oder eine andere unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung eines Dritten zurückzuführen ist.

15.1.1(b) Vorschusszahlungen

Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, leisten wir innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der ausgleichsberechtigten Person eine Vorschusszahlung zur Deckung unmittelbarer wirtschaftlicher Bedürfnisse. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung mindestens 16.000 SZR. Eine Vorschusszahlung stellt kein Anerkenntnis der Haftung dar und kann auf später aufgrund unserer Haftung gezahlte Beträge angerechnet werden; sie ist jedoch nicht rückzahlbar, außer in den in Absatz 15.1.2 (a) genannten Fällen oder unter Umständen, unter denen nachgewiesen wird, dass die Person, die die Vorschusszahlung erhalten hat, den Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht oder dazu beigetragen hat oder dass sie zu einer solchen Ausgleichsleistung nicht berechtigt war.

15.1.1 (c) Verspätungen von Fluggästen

Im Fall der Verspätung eines Fluggastes haften wir für den Schaden, es sei denn, wir haben alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen oder es war unmöglich, solche Maßnahmen zu treffen. Die Haftung für Fluggastverspätungen ist auf 6.303 SZR begrenzt.

15.1.1 (d) Zerstörung, Verlust oder sonstige Beschädigung von Gepäck sowie Gepäckverspätungen

Bei aufgegebenem Gepäck haften wir auch ohne Verschulden, es sei denn, das Gepäck war mangelhaft. Bei nicht aufgegebenem Gepäck haften wir nur bei Verschulden. Im Fall einer Gepäckverspätung haften wir für den Schaden, es sei denn, wir haben alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen oder es war unmöglich, solche Maßnahmen zu treffen. Die Haftung im Fall der Zerstörung, des Verlusts oder einer sonstigen Beschädigung von Gepäck oder einer Gepäckverspätung ist auf 1.519 SZR je Fluggast begrenzt.

15.1.1 (e) Flugverspätungen

Im Fall einer Flugannullierung oder -verspätung setzt der Luftfrachtführer alle Bestimmungen der einschlägigen anwendbaren Vorschriften um, sofern der Fluggast in seinem Buchungsdatensatz eine Kontaktnummer, eine E-Mail-Adresse oder einen Notfallkontakt hinterlegt hat.

IV. AMTLICHER PFLICHTHINWEIS GEMÄSS VO (EG) 2027/97 I.D.F. VO (EG) 889/2002 – AKTUALISIERTE BETRÄGE

Der Pflichthinweis wird an die im Vertragstext (Art. 15.1.1) bereits verwendeten, aktuellen Haftungshöchstbeträge angeglichen, um den festgestellten Widerspruch zu beseitigen:

  • Haftung für Tod/Körperverletzung ohne Einwendungsmöglichkeit: 128.821 SZR (statt bisher 100.000 SZR)
  • Vorschusszahlung im Todesfall: unverändert 16.000 SZR
  • Haftung für Verspätungsschäden bei Fluggästen: 5.346 SZR (statt bisher 4.150 SZR)
  • Haftung für Verspätungsschäden bei Reisegepäck sowie Zerstörung/Verlust/Beschädigung von Reisegepäck: 1.288 SZR (statt bisher zweimal 1.000 SZR)

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments 

15.1.2 Sonstige Bestimmungen und Haftungsausschlüsse;

15.1.2 (a) Jede Haftung, die uns für einen Schaden trifft, wird nach anwendbarem Recht um jede Fahrlässigkeit Ihrerseits gemindert, die den Schaden verursacht oder dazu beigetragen hat.

15.1.2 (b) Wir haften nur für Schäden, die während der Beförderung auf Flügen oder Flugabschnitten eintreten, bei denen unser Airline-Designator-Code im Luftfrachtführer-Feld des Flugscheins für diesen Flug oder Flugabschnitt erscheint. Stellen wir einen Flugschein aus oder geben wir Gepäck zur Beförderung mit einem anderen Luftfrachtführer auf, so handeln wir dabei ausschließlich als Vermittler für den anderen Luftfrachtführer. Gleichwohl können Sie hinsichtlich aufgegebenen Gepäcks einen Anspruch gegen den ersten oder letzten Luftfrachtführer oder gegen denjenigen Luftfrachtführer geltend machen, der die Beförderung durchgeführt hat, während der der Schaden eingetreten ist.

15.1.2 (c) Wir haften nicht für Schäden, die sich aus unserer Einhaltung anwendbarer Gesetze oder staatlicher Regeln und Vorschriften oder aus Ihrer Nichteinhaltung derselben ergeben.

15.1.1 (d) Sofern in diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, haften wir Ihnen gegenüber nur für den erstattungsfähigen Schadenersatz für nachgewiesene Verluste. Wir haften nicht für indirekte oder Folgeschäden, die nicht dem Ersatz eines unmittelbaren Vermögensschadens dienen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

15.1.1 (e) Wir haften nicht für Schäden, die durch Ihr Gepäck verursacht werden. Sie sind für jeden Schaden verantwortlich, den Ihr Gepäck an anderen Personen oder Sachen, einschließlich unseres Eigentums, verursacht.

15.1.1 (f) Wir empfehlen Ihnen dringend, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Computer und andere persönliche elektronische Geräte, begebbare Papiere, Wertpapiere, Geschäftsunterlagen, Reisepässe und andere Ausweispapiere sowie Muster in Ihrem Handgepäck mitzuführen. Führen Sie solche Gegenstände dennoch im aufgegebenen Gepäck mit, haften wir hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweils anwendbaren Abkommens, ohne dass die Mitführung dieser Gegenstände die Haftung ausschließt. Auf Wunsch können Sie für besonders wertvolle Gegenstände gegen Zahlung eines Zuschlags einen höheren Haftungswert erklären (Wertdeklaration).

15.1.1 (g) Wir sind nicht verantwortlich für Erkrankungen, Verletzungen oder Behinderungen, einschließlich des Todes, die auf Ihren körperlichen Zustand zurückzuführen sind, oder für die Verschlimmerung eines solchen Zustands.

15.1.1 (h) Der Beförderungsvertrag, einschließlich dieser Beförderungsbedingungen sowie der Haftungsausschlüsse und -begrenzungen, gilt für unsere autorisierten Agenten, Bediensteten, Mitarbeiter und Vertreter im selben Umfang wie für uns. Der von uns sowie von diesen autorisierten Agenten, Mitarbeitern, Vertretern und Personen insgesamt erlangbare Betrag darf den Betrag unserer eigenen Haftung, sofern eine solche besteht, nicht übersteigen.

15.1.1 (i) Nichts in diesen Beförderungsbedingungen bewirkt einen Verzicht auf einen Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung oder auf eine uns nach dem Übereinkommen oder nach anwendbarem Recht zustehende Einwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

15.2 WARSCHAUER ABKOMMEN UND ÜBEREINKOMMEN VON MONTREAL

Sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, unterliegt die internationale Beförderung im Sinne des Übereinkommens den Haftungsregeln des Übereinkommens.

16. Fristen für Ansprüche und Klagen

16.1 SCHADENSANZEIGE

Die vorbehaltlose Annahme des Gepäcks durch den Inhaber des Gepäckscheins bei der Auslieferung ist ein hinreichender Nachweis dafür, dass das Gepäck in gutem Zustand und in Übereinstimmung mit dem Beförderungsvertrag ausgeliefert wurde, sofern Sie nichts anderes nachweisen. Möchten Sie einen Anspruch oder eine Klage wegen einer Beschädigung aufgegebenen Gepäcks geltend machen, müssen Sie uns dies unverzüglich nach Entdeckung des Schadens anzeigen, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt des Gepäcks. Möchten Sie einen Anspruch oder eine Klage wegen einer Verspätung aufgegebenen Gepäcks geltend machen, müssen Sie uns dies innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen ab dem Tag anzeigen, an dem das Gepäck Ihnen zur Verfügung gestellt wurde. Jede solche Anzeige muss schriftlich erfolgen.

16.2 KLAGEFRIST

Jeder Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag der Ankunft am Bestimmungsort, ab dem Tag, an dem das Flugzeug planmäßig hätte ankommen sollen, oder ab dem Tag, an dem die Beförderung abgebrochen wurde, Klage erhoben wird. Die Berechnung der Frist bestimmt sich nach dem Recht des angerufenen Gerichts.

17. Sonstige Bedingungen

Die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck erfolgt auch nach Maßgabe bestimmter weiterer Vorschriften und Bedingungen, die für uns gelten oder von uns übernommen wurden. Diese jeweils geänderten Vorschriften und Bedingungen sind von Bedeutung. Sie betreffen unter anderem:

(i) die Beförderung alleinreisender Minderjähriger, Schwangerer und kranker Fluggäste,

(ii) Beschränkungen der Nutzung elektronischer Geräte und Gegenstände; (iii) den Konsum alkoholischer Getränke an Bord.

Vorschriften zu diesen Angelegenheiten sind bei uns auf Anfrage erhältlich.

18. Auslegung

Die Überschrift jedes Artikels dieser Beförderungsbedingungen dient nur der Übersichtlichkeit und ist nicht zur Auslegung des Textes heranzuziehen.

19. Änderung und Verzicht

Keiner unserer autorisierten Agenten, Bediensteten, Mitarbeiter oder Vertreter ist befugt, eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen zu ändern, abzuwandeln oder auf sie zu verzichten.

19. Änderung und Verzicht

Keiner unserer autorisierten Agenten, Bediensteten, Mitarbeiter oder Vertreter ist befugt, eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen zu ändern, abzuwandeln oder auf sie zu verzichten.

20. Gerichtsstand

Für den Beförderungsvertrag gilt, soweit gesetzlich zulässig, thailändisches Recht. Diese Rechtswahl lässt zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Rechts an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort unberührt, insbesondere die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens vom 28. Mai 1999 und der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen sowie zwingende Vorschriften des deutschen Rechts, sofern der Flug von oder nach Deutschland führt.

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Hinweis gem. VO (EG) 261/04:

Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln zusammen, die von Fluggesellschaften der Gemeinschaft nach den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im Falle einer Annullierung, Flugverspätung und / oder Beförderungsverweigerung anzuwenden sind. Die Verordnung gilt nur, wenn der Reiseteilnehmer über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügt, sich (außer im Falle der Flugannullierung) rechtzeitig zur angegebenen Zeit eingefunden hat und zu einem der Öffentlichkeit verfügbaren Tarif reist. Der Anspruch auf die unten genannten Leistungen kann ausgeschlossen sein, wenn das Vorkommnis auf äußergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen (beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streik, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln). Der Reiseteilnehmer hat kein Recht auf diese Leistungen, wenn er aus vertretbaren Gründen z. B. im Zusammenhang mit der Gesundheit, allgemeiner oder betrieblicher Sicherheit oder unzureichender Reiseunterlagen vom Flug ausgeschlossen worden ist.

Verspätungen laut EU-Verordnung 261/04 liegen ab einer Verzögerung des Abfluges gegenüber der planmäßigen Abflugzeit von 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km Entfernung, von 3 Stunden bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km sowie Flügen über 1.500 km innerhalb der EU und von 2 Stunden bei Flügen bis zu 1.500 km Entfernung vor. Wenn absehbar ist, dass der Flug eine große Verspätung haben wird, hat der Fluggast von der Fluggesellschaft Betreuungsleistungen zu erhalten. Dies sind Verpflegungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, gegebenenfalls Hotelübernachtung und die Möglichkeit für zwei kurze Telefonate, Faxe oder E-Mails. Die Fluggesellschaft braucht die Betreuungsleistungen nicht zu gewähren, wenn durch sie der Abflug noch weiter verzögert würde. Bei Verspätungen über 5 Stunden hat der Fluggast das Recht, sich die Kosten für den Flugschein für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten zu lassen. Bei freiwilligem oder unfreiwilligem Ausschluss vom gebuchten Flug im Falle einer Überbuchung hat der Fluggast gegenüber der Fluggesellschaft das Recht auf Betreuungsleistungen und Erstattungen im bereits beschriebenen Umfang. Außerdem wird dem Fluggast eine anderweitige Beförderung zum Endziel der gebuchten Flugreise angeboten. Diese Eratzbeförderung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter vergleichbaren Bedingungen. Vorbehaltlich verfügbarer Plätze kann der Fluggast stattdessen auch zu einem späteren von ihm gewünschten Zeitpunkt zu seinem Endziel reisen, wobei dann Verpflegungs-, Hotel- und Transferkosten von ihm selbst zu tragen sind. Wenn der Fluggast unfreiwillig von der Beförderung ausgeschlossen wurde, hat er zusätzlich das Recht auf eine Ausgleichsleistung. Über die Zahlungsart (Bar, Überweisung oder mit Einwilligung des Fluggastes in Form eines Gutscheins) entscheidet die Fluggesellschaft. Die Höhe dieser Zahlung ist unabhängig von der Entfernung der geplanten Flugstrecke und von der angebotenen anderweitigen Beförderung. Bei Flugentfernungen bis zu 1.500 km beträgt die Ausgleichsleistung 250 EUR, zwischen 1.500 und 3.500 km und Flügen innerhalb der EU über 1.500 km 400 EUR sowie bei allen anderen Flügen 600 EUR. Wird dem Fluggast ein Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit bei Flügen bis zu 1.500 km nicht später als zwei Stunden, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km nicht später als drei Stunden und bei allen Flügen über 3.500 km nicht später als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, beträgt die Ausgleichsleistung nur 50 % der oben genannten Zahlungshöhen, d. h. also 125 EUR, 200 EUR oder 300 EUR. Sollte der Flug, auf dem der Fluggast eine bestätigte Buchung hat, annulliert worden sein, hat der Fluggast ebenfalls die gleichen Rechte auf eine anderweitige Beförderung, Betreuungsleistung, Erstattung und Ausgleichsleistung wie oben aufgeführt. Falls die Annullierung des Fluges wegen außergewöhnlicher Umstände erfolgte, hat der Fluggast kein Recht auf Ausgleichsleistungen. Ebenfalls besteht kein Recht auf Ausgleichsleistung bei Information über die Annullierung mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Abflug, Information über die Annullierung zwischen 14 Tagen und 7 Tagen vor dem gebuchten Abflug und Abflug des alternativ angebotenen Fluges nicht mehr als zwei Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit bzw. Ankunft nicht mehr als 4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit oder Information über die Annullierung weniger als 7 Tage vor dem Abflug und Abflug nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglichen Abflugszeit bzw. Ankunft nicht mehr als 2 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit. Zuständige Beschwerdestelle im Sinne der VO ist für Deutschland das Luftfahrtbundesamt, Hermann Blenk St. 26, 38108 Braunschweig.

Achtung: Diese Hinweise sind erforderlich gem. VO (EG) Nr. 889/2002 bzw. nach VU (EG) Nr. 261/04. Diese Hinweise stellen jedoch keine Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch dar, noch kann er zur Auslegung der Bestimmungen der Abkommen bzw. des Montrealer Übereinkommens verwendet werden.

Durch Abschluss einer Versicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft kann ein zusätzlicher Schutz erworben werden. Die Haftungsbeschränkung der Fluggesellschaft gemäß den Abkommen oder den besonderen Beförderungsverträgen gilt nicht für solche Versicherungen. Falls Sie weitere Informationen wünschen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Versicherungsvertreter in Verbindung.

Liste der Europäischen Gemeinschaft zu gesperrten oder Beschränkungen unterliegenden Luftfahrtunternehmen

Die Europäische Gemeinschaft hat mit Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 eine Liste der Luftfahrtunternehmen erstellt, welche innerhalb der Europäischen Gemeinschaft einer Betriebsuntersagung unterliegen.

Die Europäische Kommission veröffentlicht und aktualisiert die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist hier.

Die auf dieser Liste aufgeführten Luftfahrtunternehmen angebotenen Flüge können nicht über unsere Website gebucht werden.