Gefährliche Güter oder Gefahrstoffe (HAZMAT) sind Gegenstände oder Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, das Eigentum oder die Umwelt darstellen können und wie folgt klassifiziert sind:
Anmerkung:
Alkoholisches Getränke Aufgegebenes Gepäck: Zulässig |
Elektroschock-Waffen Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Feuerwerkskörper und Wunderkerze Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Neutralisierende Stoffe/Geräte Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Munition für Sportzwecke, sicher verpackt Aufgegebenes Gepäck: Zulässig |
Nicht-radioaktive medizinische oder nicht-radioaktive Toilettenartikel Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Flaschen mit Sauerstoff oder gasförmiger Luft Sauerstoff oder Luft Passagiere, die zusätzlichen Sauerstoff benötigen, wenden sich bitte an das Reservierungsbüro Hinweis: Die leeren Tauchflaschen unterliegen nicht dieser Beschränkung.
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Nicht infektiös Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Isolierte Verpackungen mit gekühltem Flüssigstickstoff (Trockenversender) Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Medizinisches Fieberthermometer oder Fieberthermometer Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Artikel 1 Bedingungen:
Aufgegebenes Gepäck: Verboten
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Artikel 2 Smart Baggage mit fest eingebauten Batterien
Bedingung 2:
Smart Baggage mit entfernbaren Batterien
- Nicht identifizierte Lithium-Inhalte/Lithium-Batterien mit Nennleistung, die im Gepäck verbaut sind, sind sowohl als aufgegebenes Gepäck als auch als Handgepäck nicht zulässig. - Selbstbalancierende persönliche Transportmittel oder ähnliche Geräte sind in allen Fällen verboten. Sie dürfen weder als aufgegebenes Gepäck noch als Handgepäck angenommen werden. Aufgegebenes Gepäck: Zulässig gemäß den Bestimmungen in den Bedingungen 1 und 3 Handgepäck: Zulässig gemäß den Bestimmungen in den Bedingungen 1 und 3
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Artikel 3 einschließlich Lithiumbatterien, auslaufsichere Batterien, Nickel-Metallhydrid-Batterien und Trockenbatterien für tragbare elektronische Geräte dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Batterien müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern. **Powerbanks werden nicht mehr als „Ersatzbatterien“ bezeichnet. Die Einschränkungen finden Sie unter Punkt 11 – Powerbank. ** Bedingung 1:
Bedingung 2:
Bedingung 3:
Bedingung 4:
Batterien unbekannter Art und/oder mit unbekannter Wattstundenleistung sowie beschädigte oder zurückgerufene Batterien, auch wenn sie sich in einem Gerät befinden, sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck verboten. *Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) × Spannung (V) Aufgegebenes Gepäck: Verboten
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Artikel 04: (einschließlich E-Zigarren, E-Pfeifen und anderer persönlicher Verdampfer), die Batterien enthalten, müssen einzeln gesichert werden, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt. Die Nutzung und das Aufladen sind während des gesamten Fluges nicht gestattet. Bedingungen:
Gesetzliche Beschränkung: Die Einfuhr von Verdampfern und verwandten Produkten in das Königreich Thailand ist verboten. (Siehe https://bit.ly/2SeheJU) Aufgegebenes Gepäck: Verboten |
Artikel 05 Diese Batterien müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern. Bedingungen:
Selbstbalancierende Fortbewegungsmittel oder ähnliche Geräte sind in jedem Fall verboten. Sie dürfen weder als aufgegebenes Gepäck noch als Handgepäck mitgeführt werden. Aufgegebenes Gepäck: Verboten
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Artikel 06 Geräte, die Lithiumbatterien enthalten, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von THAI befördert werden. Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, jedoch nur mit Genehmigung*
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Artikel 07 Bedingungen:
Aufgegebenes Gepäck: Verboten
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Artikel 08: Tragbare elektronische Geräte (PED), die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthalten, einschließlich medizinischer Geräte wie tragbarer Sauerstoffkonzentratoren (POC)* und Unterhaltungselektronik wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablets, wenn diese von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden: Bedingungen:
* Hinweis: Das POC-Modell muss eines der folgenden Zulassungskriterien erfüllen:
* Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (V) Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt
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Punkt 09: Bedingungen:
* Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (V) Aufgegebenes Gepäck: Zulässig, Genehmigung erforderlich*
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Punkt 10: Tragbare elektronische Geräte mit einer auslaufsicheren Batterie sowie auslaufsichere Ersatzbatterien können als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck befördert werden, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Bedingungen: Sie müssen die Anforderungen der IATA-DGR-Sonderbestimmung A67 erfüllen.
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt
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Punkt 11: Bedingungen:
* Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (V) Aufgegebenes Gepäck: Verboten Nutzung von Powerbanks an Bord der Flugzeuge von THAI Ab sofort ist jegliche Nutzung von Powerbanks an Bord der Flugzeuge von THAI untersagt. Weder das Laden/Nutzen mobiler Endgeräte über eine Powerbank noch das Laden der Powerbank selbst sind gestattet. Diese Regelung wird eingeführt, um ein Höchstmaß an Sicherheit für Passagiere und Besatzung zu gewährleisten. Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, mobile Endgeräte über die USB-Anschlüsse in den Sitzen aufzuladen. Unsere Langstreckenflotte ist entsprechend dafür ausgerüstet. Wir bitten unsere Passagiere, diese Sicherheitsmaßnahme zu befolgen und bedanken uns für Ihr Verständnis – smooth as silk!
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Artikel 12: Bedingungen:
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt
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Punkt 13: Bedingungen:
Aufgegebenes Gepäck: Verboten
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Nicht brennbare und ungiftige Aerosole für den Sport oder den Hausgebrauch Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Gaskartuschen, klein und nicht entflammbar Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig
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Lockenstäbe, die ein Kohlenwasserstoffgas enthalten Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Lawinenrettungsrucksack Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig
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Gerät der Kraftstoff enthält, um tragbare elektronische Geräte (PED) wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Camcorder mit Strom zu versorgen. Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Brennstoffzellen oder Verbrennungsmotoren Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Campingzubehör Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig
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Brennstoffzellenpatrone, Ersatz für tragbare elektronische Geräte. Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Gasflaschen, nicht brennbar, nicht giftig, getragen für den Betrieb von mechanischen Gliedmaßen. Aufgegebenes Gepäck: Zulässig |
Chemische Pulver/Lösungen für den persönlichen oder gewerblichen Gebrauch, sofern sie nicht in der Liste der zulässigen Gegenstände aufgeführt sind. Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Heizung Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Wärmeerzeugende Gegenstände Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig
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Ausrüstung zur Überwachung chemischer Kampfstoffe Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig
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Sicherheitskoffer, Etuis, Geldbeutel Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Trockeneis trocken (Kohlendioxid, fest) Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig
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Thermometer, medizinisch oder klinisch, die Quecksilber enthalten Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Thermometer oder Barometer, quecksilberhaltig Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Lithium-Batterien: Sicherheitsausrüstung, die Lithiumbatterien enthält Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig |
Motorisierte Privatfahrzeuge Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN |
Mobilitätshilfen: Lithium-Ionen-Akkus * Wattstunden (wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (v) Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Mobilitätshilfen mit wasserdichtem Akku Hinweis: Beispiele für Batterien, die den Sondervorschriften A123 und A199 entsprechen, sind: Alkali-Mangan-, Zink-Kohle-, Nickel-Cadmium- und Nickel-Metallhydrid-Batterien. Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig |