Zusätzlich zum aufgegebenen Gepäck dürfen Fluggäste ein Handgepäckstück mitnehmen. Nachstehend finden Sie die Bedingungen für das Handgepäck:

HANDGEPÄCK

Kategorie Erlaubte Anzahl Einschränkungen
Royal First Class
Royal Silk Class
1
  • Bis zu 7 kg pro Stück
  • Maximale Länge 56 cm (22 Zoll), Breite 45 cm (18 Zoll), Höhe 25 cm (10 Zoll).
  • Abmessungen einschließlich Rollen, Griffen und Seitentaschen
  • Das Gepäck muss im Gepäckfach über dem Sitz oder unter dem Sitz vor Ihnen verstaut werden.
*ROP & Star Alliance Gold Mitglieder die in der Royal First oder Royal Silk Class reisen und eine Reise mit zwei oder mehr Star Alliance-Fluggesellschaften unternehmen. (Zusätzlich)
1
Premium Economy Plus
Premium Economy
Economy
 
1
  • Bis zu 7 kg pro Stück
  • Maximale Länge 56 cm (22 Zoll), Breite 45 cm (18 Zoll), Höhe 25 cm (10 Zoll).
  • Abmessungen einschließlich Rollen, Griffen und Seitentaschen
  • Das Gepäck muss im Gepäckfach über dem Sitz oder unter dem Sitz vor Ihnen verstaut werden.

*ROP & Star Alliance Gold Mitglieder die in der Premium Economy Plus , Premium Ecocomy oder Economy reisen und eine Reise mit zwei oder mehr Star Alliance-Fluggesellschaften unternehmen. 

(Zusätzlich)
Kein

Hinweis: Am Check-in-Schalter und/oder am Flugsteig kann eine Stichprobenkontrolle durchgeführt werden, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu überprüfen.

Fluggäste können die folgenden Gegenstände zusätzlich kostenlos mitnehmen:

  • Handtasche/Handtäschchen/Tasche mit einer maximalen Länge von 37,5 cm, einer Breite von 25 cm, einer Höhe von 12,5 cm oder einer Gesamtgröße von 75 cm und einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 1,5 kg. Notebooks oder tragbare Personalcomputer werden ebenfalls unter dieser Bedingung zugelassen.
  • Gehstöcke (Krücken), die von älteren, kranken und behinderten Fahrgästen benutzt werden
  • Säuglingsnahrung

Nachrüstbare Reiseutensilien

THAI gestattet Komfortartikel für kleine Kinder, die sich in eine zusätzliche Fußstütze umwandeln lassen und an Bord der Flüge verwendet werden können, z. B. Jetkids, Bedbox, Flyaway Kid usw.

Solche Produkte dürfen jedoch die Funktionalität eines Sitzes nicht beeinträchtigen oder den Komfort anderer Passagiere beeinträchtigen und müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie sind für Kleinkinder nicht zulässig.
  • Die Abmessungen dürfen 12 Zoll (30,5 cm) x 18,3 Zoll (46,5 cm) x 15,7 Zoll (40 cm) nicht überschreiten und das Gewicht darf nicht mehr als 7 kg betragen.
  • Die Verwendung ist während des Rollens, Starts, der Landung, bei Turbulenzen oder immer dann, wenn das Zeichen zum Anlegen des Sicherheitsgurts leuchtet, nicht gestattet.
  • Es muss verpackt und sicher im Gepäckfach über dem Sitz oder unter dem Sitz verstaut werden.
  • Es darf nicht in den Reihen an den Notausgängen oder auf Sitzen an der Trennwand verwendet werden.
  • Es darf das Zurücklehnen des Vordersitzes nicht behindern oder verhindern.
  • Es darf nicht mit einem anderen Sitzverlängerer kombiniert werden, um mehrere Sitze zu belegen.
  • Er darf nur auf einem Sitzplatz verwendet werden, auf dem er den Weg für andere Passagiere nicht versperrt.
  • Die Sitzplatzwahl ist auf Fensterplätze oder einen der Mittelsitze in der mittleren Reihe beschränkt.

*Aus Sicherheitsgründen oder nach Ermessen der Besatzung kann die Nutzung solcher Produkte an Bord des Flugzeugs untersagt werden.

Weitere Informationen zu Reisen mit Kindern finden Sie hier.

 

Um die Sicherheit der Passagiere an Bord zu gewährleisten, ist die Verwendung  eigene Geräte/Reisehelfer für Passagiere während des Fluges aus folgenden Gründen NICHT gestattet:

  • Sie können im Notfall eine Gefahr für den Benutzer und/oder andere Passagiere darstellen.
  • Sie können Flugzeugsysteme und/oder die Flugzeugausrüstung beschädigen, behindern oder zu Fehlfunktionen führen.
  • Sie können die benachbarten Passagiere stören.

 Dazu gehören unter anderem:

  • Sitzneigungsbegrenzer
  • Baby-Hängematte
  • Bein-Hängematte
  • Knieschützer/Knee Defender
  • Luftreiniger/Ionisatoren
  • Beinstützen
  • Hängematten, Babyschlafsäcke

Flüssigkeit, Aerosol und Gele

Alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele im Handgepäck müssen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml transportiert werden.

Einschräkungen : Flüssigkeit, Aerosol und Gele

  •  Flüssigkeiten, die in Behältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 ml mitgeführt werden, werden nicht angenommen, auch wenn der Behälter nur teilweise gefüllt ist.
  •  Die Behältnisse müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter untergebracht werden.
  •  Der Plastikbeutel muss an der Kontrollstelle zur Sichtkontrolle vorgelegt werden.
  •  Pro Fluggast ist nur ein transparenter, wiederverschließbarer Plastikbeutel zulässig.
  •  Ausnahmen können für Medikamente, Babymilch/-nahrung und Fluggäste mit besonderen Ernährungsbedürfnissen gemacht werden.
  •  Die Plastiktüte muss an der Kontrollstelle getrennt vom übrigen Handgepäck vorgezeigt werden.
  •  In Duty-Free-Shops am Flughafen oder an Bord des Flugzeugs gekaufte Artikel müssen in einer versiegelten Plastiktüte verpackt sein und dürfen nicht geöffnet worden sein. Von den Fluggästen kann verlangt werden, dass sie einen ausreichenden Kaufnachweis vorlegen.

Im Interesse der Sicherheit darf jeder Fluggast ein Handgepäckstück mitnehmen, das nicht schwerer als 7 kg ist und ordnungsgemäß in einem geschlossenen Gepäckfach verstaut wird da beim Anheben eines übergroßen/überschweren Handgepäcks, um es in einem Gepäckfach zu verstauen, Fluggäste Muskelschmerzen erleiden können.

Bei Turbulenzen kann übergroßes/überschweres Gepäck auf Sie oder andere Fluggäste fallen und Verletzungen verursachen. Im Notfall kann es auch die Notausgänge blockieren und eine Gefahr darstellen.