Sehr geehrte Fluggäste,
wenn Ihr Flug storniert wurde, sich erheblich verspätet hat oder wenn Ihnen die Beförderung auf einem Flug, für den Sie eine bestätigte Reservierung haben, verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die am 17.02.2005 in Kraft getreten ist, festgelegten Rechte. Die Fluggesellschaft, auf deren Flug die Unregelmäßigkeit auftritt, ist verantwortlich für die Gewährung Ihrer Rechte.
Die Verordnung gilt für Fluggäste, deren Linienflug von einem EU-Mitgliedstaat aus abfliegt, oder für Fluggäste, deren Linienflug mit einer EU-Fluggesellschaft aus einem Drittland abfliegt, um in einem EU-Land anzukommen, sofern die Fluggäste in diesem Drittland keine Entschädigung oder finanzielle Unterstützung erhalten haben,
Bitte beachten Sie, dass die Flüge mit den Flugnummern TG920/922/924 in Bangkok beginnen und Thai Airways keine europäische Fluggesellschaft ist. Insofern greift die Fluggastrechteverordnung EU-VO 261/2004 im Falle einer Verspätung, Annulierung oder Nichtbeförderung nicht und wir müssnen einen Antrag auf eine pauschale Entschädigung ablehnen. Hierfür bitten wir höflich um Verständnis.
Sollten Ihnen im Zusammenhang mit der verspäteten Ankunft Zusatzkosten entstanden sein, bitten wir Sie, die Quittungsbelege per Mail an Die Customer Relations Abteilung in Frankfurt zu senden. Gerne prüfen wir dann, ob eine Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich ist.
Gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 gilt eine Verspätung als eingetreten, wenn sich die planmäßige Abflugzeit bei Flügen von mehr als 3.500 km um mindestens vier Stunden, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km und bei Flügen von mehr als 1.500 km innerhalb der EU um mindestens drei Stunden und bei Flügen von bis zu 1.500 km um zwei Stunden verzögert. Wenn Ihr Flug voraussichtlich erheblich verspätet sein wird, haben Sie das Recht, von der Fluggesellschaft eine Versorgung zu erhalten.
Dies umfasst: Mahlzeiten und Erfrischungen (in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit), möglicherweise eine Hotelunterkunft einschließlich den Trans- portkosten und die Möglichkeit, zwei kurze Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden
Die Fluggesellschaft ist hierzu nicht verpflichtet, wenn Sie für eine weitere Verspätung Ihres Abfluges verantwortlich sind. Bei Verspätungen von mehr als fünf Stun- den haben Sie innerhalb von sieben Tagen Anspruch auf Erstattung des Preises für den Flugschein in Höhe der nicht angetretenen Flugstrecke bzw. in Höhe der bereits angetretenen Flugstrecke, wenn der Zweck der Reise aufgrund der Verspätung nicht erreicht werden konnte, sowie gegebenenfalls auf einen Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich Ihre Ankunft am Zielflughafen um mehr als drei Stun- den verzögert und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch durch die Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen; zu diesen Umständen gehören beispielsweise schlechte Wetterbedingun- gen, politische Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken und unerwartete Mängel bei der Flugsicherheit.
Sollte Ihnen im Falle einer Überbuchung unfreiwillig die Beförderung auf einem von Ihnen gebuchten Flug verweigert werden, haben Sie das Recht auf Betreuung durch die Fluggesellschaft wie oben unter „Verspätungen“ beschrieben. Zusätzlich hierzu wird Ihnen eine Umleitung zum Endziel Ihres gebuchten Fluges ange- boten. Diese Umleitung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter vergleichbaren Bedingungen.
Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen können Sie stattdessen zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl zu Ihrem endgültigen Zielort reisen. In diesem Fall gehen die Kosten für Mahlzeiten/Erfrischungen, Hotel und Transport zwischen Hotel und Flughafen zu Ihren Lasten.
Wenn Ihnen die Beförderung unfreiwillig oder freiwillig verweigert wird, haben Sie das Recht auf einen alternativen Flug oder auf Erstattung und Entschä- digung, die per Banküberweisung erfolgt. Die Höhe dieser Zahlung hängt von der Entfernung der geplan- ten Strecke und von der Ihnen angebotenen Umlei- tung ab: Im Falle von Flugentfernungen
Die Entfernung wird auf der Grundlage des letzten Zielortes berechnet, an dem der Fluggast später als zur geplanten Ankunftszeit ankommt, weil ihm die Beförderung verweigert wurde oder der Flug storniert wurde.
Wenn Ihnen ein alternativer Flug angeboten wird und die Ankunftszeit bei Flügen bis zu 1.500 km nicht später als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km nicht später als drei Stunden und bei Flügen von mehr als 3.500 km nicht später als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit liegt, beträgt die Entschädigung nur 50 % der oben genannten Beträge, d.h. 125,00 €, 200,00 € oder 300,00 €.
Sie haben keinen Anspruch auf die oben beschrie- bene Entschädigung, wenn Ihnen die Beförderung aus eigenem Verschulden, aus gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen oder aufgrund fehlen- der oder unzureichender Reisedokumente zu Recht verweigert wurde.
Wenn der Flug, für den Sie eine bestätigte Reservierung haben, storniert wird, haben Sie die gleichen Rechte auf anderweitige Beförderung, Betreuung, Er- stattung und Entschädigung wie oben beschrieben.
Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung, wenn der Vorfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch durch Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Zu solchen Umständen gehören beispielsweise schlechte Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks Dritter, Sicherheitsrisiken und unerwartete Mängel bei der Flugsicherheit.
Ebenso haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschä- digung, wenn
Antrag auf Entschädigung / Application for compensation
Wenn es sich bei Ihrem Flug um eine Verspätung bei der Ankunft von mindestens vier Stunden handelt, bitten wir Sie Ihre Daten ausschließlich über diesen Link einzureichen:
https://www.thaiairways.com/de-de/compensation-form
In case your flight has been delayed by at least four Hours on arrival, we kindly ask you to submit your data exclusively via this link:
https://www.thaiairways.com/de-de/compensation-form
Kontakt / Contact
Thai Airways International Customer Relations
Zeil 127
60313 Frankfurt
E-Mail: kundendienst@thaiairways.de oder/or customer@thaiairways.de
Hier können Sie sich die Passagierrechte downloaden.
Dear passenger,
IIf your flight is cancelled or is subject to a long delay, or if you are denied boarding on a flight for which you hold a valid reservation, you are entitled to certain rights in accordance with the EU Regulation 261/2004, which entered into force on February 17th, 2005. The airline which carries out the irregular flight is responsible for granting you these rights. Within the European Union the so-called National Enforcement Bodies (= NEB) offer support in handling and examining complaints under the rule of EU-law 261/2004. All contacts – regarding each EU-country - can be called up under the link -https://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/air/doc/2004 261 national enforcement bodies.pdf.
The Regulation applies:
In accordance with the EU Regulation a delay occurs when a flight is delayed beyond its scheduled departure time by 4 hours for flights of more than 3.500 km, by 3 hours for flights between 1.500 km and 3.500 km as well as intra-Community flights of more than 1.500 km, and by 2 hours for flights of up to 1.500 km. In case of a delay between three and four hours or more than four hours at your arrival airport you are entitled to receive compensation. The amount depends on the flight segment as well as the exact time of delay upon arrival. When your flight is expected to have a long delay, passengers are entitled to receive care while waiting.
This includes: meals and refreshments in a reasonable relation to the waiting time, hotel accommodation if necessary including transfer costs and the option of making two brief telephone calls or sending two short faxes or e-mails. Care for passengers while waiting may be declined if the provision of the care would itself cause further delay. In case of more than 5 hours you are entitled to a refund of your ticket within seven days for the parts not used and for those parts already used if your flight no longer serves its purpose, and when relevant, a return flight to your first point of departure at the earliest opportunity.
If, in case of overbooking, you are being involuntarily denied boarded on a flight for which you hold a reservation, you are entitled to receive care as laid out in the previous section of “delay”. In addition you are entitled to re-routing, under comparable conditions, to your final destination at the earliest opportunity. Subject to availability of seats, you may instead choose re-routing to your final destination at a later date at your convenience, in which case you will have to bear yourself the cost for food, accommodation and transfer.
If you are involuntarily or voluntarily denied boarded, you have the right to an alternative flight or to a refund and compensation which can also be paid per cheque, by bank transfer or, with your agreement, in form of a voucher. The amount of compensation shall be paid in cash, cheque or transfer or with your agreement in form of vouchers.
The amount of compensation depends on the distance of the schedule flight or the alternative flight proposed to you: Compensation amount of
If you are offered an alternative flight, and the scheduled arrival time of which does not exceed 2 hours in respect of flights up to 1.500 km; 3 hours in respect of flights between 1.500 km and 3.500 km as well as intra-Community flights of more than 1.500 km; and 4 hours in respect of all other flights, the above mentioned compensation amounts can be reduced by 50%, i.e.125 €, 200 € and 300 €.
These rights are not granted if you have been denied boarded on reasonable grounds, such as reasons of health, general or operational security, or inadequate travel documentation.
If your flight, for which you hold a valid reservation, is cancelled, you are entitled to re-routing, care, refund and compensation as laid out here above.
You are not entitled to receive compensation if the cancellation is attributed to extraordinary circumstances which could not have been avoided, even if all reasonable measures had been taken. Examples include bad weather conditions, political instability, strikes, security, risks, unexpected flight safety shortcomings.
Equally, there is no right to compensation when the passenger has been informed of the cancellation: