Für die allgemeinen Gepäckregeln klicken Sie bitte hier!*
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Für Kinder, die mindestens 50% des anwendbaren Tarifs zahlen, gelten beim Freigepäck die gleichen Regelungen wie für Erwachsene.
Das maximale Gewicht pro Gepäckstück darf 32 kg nicht übersteigen.
Bitte beachten Sie, dass für alle internationalen und nationalen Flüge die von THAI Smile durchgeführt werden (4 stellige TG-Flugnummer) abweichende Gepäckregeln von 30Kg für die Business Class und 20Kg für die Economy Class gelten!
Alle Passagiere können zusätzlich zum Freigepäck ein Stück Handgepäck (unchecked baggage) in die Kabine mitnehmen. Das Gepäck muss in den Ablagefächern oder unter dem Vordersitz verstaut werden. Das Maximalgewicht ist 7 kg; die Maße dürfen nicht größer sein als 56 x 45 x 25 cm. Diese Regelung gilt für alle internationalen und innerthailändischen Flüge, die von THAI mit 3-stelliger TG-Flugnummer durchgeführt werden.
Royal Orchid Plus Gold Mitglieder, die in der Royal First Class oder Royal Silk Business Class reisen, dürfen bius zu zwei Handgepäckstücke mit an Bord nehmen (vorbehaltlich rechtlicher Vorgaben oder Einschränkungen durch das eingesetzte Fluggerät.)
Bei allen Flügen gelten folgende Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck:
Bei Flügen innerhalb der EU und bei Anschlussflügen ab der EU (auch innerdeutsche Flüge) gelten folgende Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck:
Behälter mit Flüssigkeiten und gelartigen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (aufgedruckte Höchstfüllmenge)
Ein Plastikbeutel (transparent, wieder verschließbar, max. 1 Liter) pro Person für alle Produkte
Der Beutel wird bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt Duty Free Artikel in einem manipulationssicheren, zertifizierten Beutel.
Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden und werden ebenfalls der Sicherheitskontrolle vorgelegt
Bitte beachten Sie, dass zusätzliches Reisegepäck nur für normale Gepäckstücke erworben werden kann. Maximal können Sie 50 Kg zusätzliches Reisegepäck, bis spätestens 24 Stunden vor geplantem Abflug, erwerben.
Buchen Sie das zusätzliche Reisegepäck online hier!
Ausnahme für Sport- und Sondergepäck finden sie hier.
Für die Berechnung von Übergepäck auf reinen innerthailändischen Flügen der Thai Airways mit 3 stelliger Flugnummer durchgeführt werden gelten folgende Gebühren in Thai Baht pro Kg und Strecke:
Es gelten die folgenden pauschalen Übergepäckraten (pro Kilogramm in USD):
Wir möchten, dass Sie auch auf Ihren Reisen Ihren Sport ausüben können. Deswegen bietet Thai Airways spezielle Übergepäck-Tarife für Sportgepäck an. Aufgrund begrenzter Kapazitäten und abweichender Regelungen bei Partnerairlines können wir für Ihre Buchung die Akzeptanz von Sonder- bzw. Übergepäck nicht in jedem Falle garantieren. Daher empfehlen wir Ihnen, unter +49 (0)69 - 92 874 444 prüfen zu lassen, ob der gewünschte Service für die von Ihnen ausgewählten Flügen bestätigt werden kann. Bitte nehmen Sie möglichst innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Buchung die Anmeldung Ihres Sonder- bzw. Übergepäcks unter der gleichen Rufnummer vor.
Im Allgemeinen wird Sportgepäck wie alle anderen Gepäckstücke behandelt. Demnach ist das meiste Sportgepäck in den Freigepäckgrenze enthalten, wenn die jeweiligen Begrenzungen nicht überschritten werden.
Hinweis: Dies gilt ausschließlich für Thai Airways Flüge und Flüge, die von THAI Smile durchgeführt werden.
Sondergepäck | Anrechnung in Freigepäckgrenze | Pauschalpreis für Flüge/Reisen innerhalb Asiens sowie zwischen Asien und Australien/Neuseeland v.v. (wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird)* | Pauschalpreis für Flüge/Reisen ab Europa nach Asien, Australien/Neuseeland (wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird)* | Anmerkung |
Fahrrad# | Ja |
USD 100 |
USD 150 |
Ein reguläres Fahrrad (kein Motor/kein E-bike) oder ein Einrad** # Es kann maximal ein Fahrrad pro Passagier in die Freigepäckgrenze bzw. zum Pauschalpreis befördert werden. Jedes weitere Fahrrad muss zur normalen Übergepäckrate abgerchnet werden. |
Bowling | Ja |
USD 100 |
USD 150 |
Eine Bowlingtasche, eine Bowling Kugel, ein Paar Schuhe |
Angeln | Ja |
USD 100 |
USD 150 |
Eine Köderbox oder ein Brotbeutel oder ein Angelkorb. eine Tasche oder eine Box, eine Rute |
Golf # |
JA |
USD 100 |
USD 150 |
Eiine Golftasche inklusive Golfschläger, Bällen und einem Paar Golfschuhe bis maximal 15Kg Gesamtgewicht. # Es kann maximal eine Golftasche pro Passagier in die Freigepäckgrenze bzw. zum Pauschalpreis befördert werden. |
Ski/Wasserski | Ja |
USD 100 |
USD 150 |
Ein Paar Ski mit Skistöcken und Skischuhen oder ein Snowboard mit einem Paar Schuhen bzw. ein Paar Wasserski oder Slalom Wasserski |
Surfboard/ Windsurfing |
Nein |
USD 100 |
USD 150 |
Für ein Surfboard bzw. ein Windsurf-Board inkl. einem Segel, einem Baum und einem Mast fallen folgende Pauschalpreise an: - Für ein Board bis zu einer Länge von 200cm 1x der Pauschalpreis - Für ein Board von einer Länge mehr als 200cm 2x der Pauschalpreis |
Tauchen | Ja |
USD 100 |
USD 150 |
Eine Tauchmaske, Schnorchel, Flossen, Neoprenanzug, BCD -Jacke, Atemregler, eine leere Sauerstoffflasche, eine Batterie für eine Lampe (aus Lampe entfernt und vor Kurzschluss geschützt). |
tragbares Musikinstrument |
Ja |
USD 100 |
USD 150 |
Nur anwendbar bis zu einer Länge von 1m |
Tiere (als aufgegebenes Gepäck - AVIH) |
Nein |
USD 100 |
USD 150 |
Folgende Pauschalpreise fallen abhängig vom Gewicht des Tieres inkl. des Containers an: Eine Beförderung in der Kabine ist generell nicht möglich! |
andere Sportausrüstung | Ja |
Wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird, fällt der oben gennante Pauschalpreis an (ausgenommen sind z.B. Kanu/Kayak) |
||
Sport- und Jagdwaffen mit Munition | Bitte setzen Sie sich mit dem nächsten THAI Airways Büro in Verbindung! |
** Allgemeine Bestimmungen für die Beförderung des Fahrrades im Flugzeug sind: lose Teile vom Fahrrad entfernen, Luft aus den Reifen herauslassen, Pedale abschrauben, Lenker quer stellen. Das Fahrrad muß dann, in einem transportsicheren/transportgerechten Fahrradkoffer, -tasche oder -karton verpackt, aufgegeben werden.
Bitte melden Sie Ihr Sportgepäck unter der Reservierungshotline an und begleichen den anfallenden Preis am Thai Airways Schalter am Flughafen.
Für alle weitere Auskünfte steht Ihnen die Reservierungsabteilung gerne zur Verfügung,
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderung!
Gepäckstücke mit integrierten und installierten Lithiumbatterien, Motoren, Power Banks, GPS, GSM, Bluetooth, RFID oder Wi-Fi-Technologie unterliegen Sicherheitsanforderungen, die elektromagnetische Felder aussenden können, die die Flugzeugsysteme stören.
Die Passagiere müssen diese Art von Gepäck als Handgepäck mitführen, alle installierten Batterien müssen vor dem Einchecken entfernt werden, um alle elektronischen Funktionen vollständig zu deaktivieren. Jeder Passagier darf ein Gepäck mit einer maximalen Länge von 56 cm (22 Zoll), einer Breite von 45 cm (18 Zoll) und einer Höhe von 25 cm (10 Zoll) von Hand tragen. Diese Abmessungen umfassen Räder, Griffe und Seitentaschen. Das Gesamtgewicht des Handgepäcks darf 7 kg nicht überschreiten. Gepäck, das die oben genannten Bedingungen und Abmessungen überschreitet, muss als aufgegebenes Gepäck bearbeitet
Thai Airways International Public Company Limited (THAI) behält sich das Recht vor, die Beförderung von Gepäck, das die oben genannten Bedingungen und Abmessungen überschreitet, als aufgegebenes Gepäck zu verweigern, wenn die eingebauten Lithiumbatterien nicht entfernbar sind.
Gefährliche Güter oder Gefahrstoffe (HAZMAT) sind Gegenstände, Artikel oder Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, das Eigentum oder die Umwelt darstellen können und wie folgt klassifiziert werden:
1. Sprengstoff (Gefahrgutklasse 1.1, 1.2, 1.3)
2. Sprengstoff (Gefahrgutklasse 1.4)
3. Sprengstoff (Gefahrgutklasse 1.5)
4. Gase: Entzündlich
5. Gase: Nicht entzündlich, nicht toxisch
6. Gase: Giftig
7. Entzündbare Flüssigkeiten
8. Entzündbare Feststoffe
9. Stoffe, die für spontane Verbrennung verantwortlich sind
10. Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
11. Oxidierende Substanzen
12. Organische Peroxide
13. Giftstoffe
14. Infektiöse Substanzen
15. Radioaktives Material: CAT I
16. Radioaktives Material: CAT II
17. Radioaktives Material: CAT III
18. Ätzmittel
19. Verschiedene gefährliche Güter
20. Lithiumbatterien
Liste verbotener Gegenstände |
1. Gepäck(stücke) mit eingebauten Lithiumbatterien („Smart baggage“): nicht herausnehmbare, in Gepäckstücken eingebaute Batterien mit mehr als 0,3 g Lithium bzw. 2,7 Wh oder einem nicht identifizierbaren Lithiumgehalt bzw. einer nicht identifizierbaren Nennleistung |
2. Chemisches Pulver/chemische Lösungen für den persönlichen oder kommerziellen Gebrauch, mit Ausnahme der in der Liste zugelassener Artikel aufgeführten Materialien. |
3. Beschädigte oder zurückgerufene Batterien/Akkus, einschließlich solcher in einem Gerät eingebaute |
4. Abwehrmittel wie Reizgas, Pfefferspray usw., die einen Reizstoff oder eine kampfunfähig machende Substanz enthalten, sind zur Mitführung durch Personen sowie in aufgegeben Gepäckstücken und im Handgepäck verboten. |
5. Elektroschocker (z.B. „Taser“), die Gefahrstoffe wie Sprengstoff, komprimierte Gase, Lithiumbatterien usw. enthalten, sind im Handgepäck bzw. in aufgegeben Gepäckstücken oder zur Mitführung durch Personen verboten. |
6. Feuerwerkartikel, Wunderkerzen |
7. Sauerstoff-, Druckluft- und Gasflaschen sowie Flüssigsauerstoffgeräte für den medizinischen Gebrauch.
Hinweis:
|
8. Sicherheits-/Attachekoffer, Geldkassetten, Geldsäcke usw. mit eingebauten gefährlichen Gütern, wie Lithiumbatterien und/oder pyrotechnische Materialien, sind komplett verboten, soweit nicht in der untenstehenden Tabelle aufgeführt. |
9. Selbstbalancierende persönliche Transportmittel (Segways), Klein(st)fahrzeuge, E-Skates, E-Skateboards oder andere ähnliche durch Lithiumbatterien angetriebene Geräte und ihr Zubehör. |
10. Reibungsstreichhölzer („Überallzünder“), “Blue flame lighters” bzw. Zigarrenanzünder oder mit einer Lithiumbatterie betriebene Feuerzeuge ohne Schutzkappe bzw. einen anderen Schutz gegen unbeabsichtigtes Aktivieren. |
Zu Ihrer Sicherheit erlaubt Thai Airways International Public Company Limited (THAI) auf keinen THAI-Flügen die Mitnahme dieser gefährlichen Güter in aufgegeben Gepäckstücken, im Handgepäck oder zur Mitführung durch eine Person; Ausnahmen hierzu sind in der untenstehenden Tabelle aufgeführt.
Liste zugelassener Gegenstände | Augegebenes Gepäck | Handgepäck | Genehmigung erforderlich |
---|---|---|---|
1. Alkoholische Getränke
|
Erlaubt im aufgegeben Gepäck* | Im Handgepäck erlaubt* | Genehmigung nicht erforderlich |
2. Munition für Sportzwecke, sicher verpackt(nur mit Verpackungskennzeichen der Unterklasse 1.4S, UN 0012 oder UN 0014)
|
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck nicht erlaubt | Genehmigung erforderlich |
3. Lawinenrettungsrucksack
|
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt | Genehmigung erforderlich |
4. Gepäck(stücke) mit eingebauten Lithiumbatterien („Smart baggage“):
Hinweis:
|
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt* siehe Hinweis | Genehmigung nicht erforderlich |
5. Ersatz- und lose Batterien, einschließlich Lithiumbatterien oder Lithiumionenzellenfür mobile Elektronikgeräte dürfen nur im Handgepäck befördert werden
Hinweis:
|
Nicht erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt* siehe Hinweis | Genehmigung nicht erforderlich |
6. Campingkocher und Brennstoffbehälter, die einen brennbaren flüssigen Brennstoff enthalten habenkönnen mit leerem Brennstofftank und/ oder -behälter mitgeführt werden. |
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck nicht erlaubt | Genehmigung erforderlich |
7. Überwachungsgeräte für chemische Kampfstoffe
|
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt | Genehmigung erforderlich |
8. Trockeneis (Kohlendioxid, fest)
|
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt | Genehmigung erforderlich |
9. E-ZigarettenZigaretten (einschließlich E-Zigarren, E-Pfeifen oder andere persönliche Verdampfer), die Batterien enthalten, müssen einzeln geschützt werden, um eine unbeabsichtigte Aktivierung zu verhindern. Hinweis:
|
Nicht erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt* siehe Hinweis | Genehmigung nicht erforderlich |
10. Brennstoffzellendie Brennstoff enthalten und mobile Elektronikgeräte (PED) antreiben, zum Beispiel Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Camcorders. |
Nicht erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt | Genehmigung nicht erforderlich |
11. Ersatz-Brennstoffzellenkartuschenfür mobile Elektronikgeräte |
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt | Genehmigung nicht erforderlich |
12. Gaskartuschen, klein, nicht brennbar
|
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt | Genehmigung erforderlich |
13. Gasflaschen, nicht brennbar, nicht toxischdie für den Betrieb mechanischer Glieder mitgeführt werden. Desgleichen Ersatzflaschen ähnlicher Größe, wenn zur Sicherung einer adäquaten Versorgung während der Reise erforderlich. |
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt | Genehmigung nicht erforderlich |
14. Kohlenwasserstoffgas enthaltende Lockenwickler
|
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt | Genehmigung nicht erforderlich |
15. Wärmeerzeugende Artikelwie Unterwasserlampen (Tauchlampen) und Lötkolben |
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt | Genehmigung erforderlich |
16. Isolierte Verpackungen mit tiefgekühltem flüssigen Stickstoff („Dry Shipper“)
|
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt | Genehmigung nicht erforderlich |
17. Verbrennungs- oder Brennstoffzellmotoren
|
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck nicht erlaubt | Genehmigung nicht erforderlich |
18. Lithiumbatterien: Sicherheitsausrüstungen mit Lithiumbatterienzum Beispiel tragbare Metalldetektoren |
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck nicht erlaubt | Genehmigung erforderlich |
19. Lithiumbatterien: Mobile Elektronikgeräte (PED) mit Lithiumbatterien oder Lithiumionenzelleneinschließlich medizinische Geräte, wie tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC)*, und Unterhaltungselektronik, wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablets, wenn von Passagieren oder von der Crew für den persönlichen Gebrauch mitgeführt
|
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt | Genehmigung nicht erforderlich |
20. Mit Lithiumbatterien betriebene elektronische Geräte.Lithiumionenbatterien für tragbare und medizinische elektronische Geräte:
|
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt | Genehmigung erforderlich |
21. Ersatz- bzw. lose Lithiumbatterien mit einer Nennleistung zwischen 100 Wh und 160 Wh oder mit einem Lithiumgehalt von mehr als 2 g:
Hinweis:
|
Nicht erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt* siehe Hinweis | Genehmigung erforderlich |
22. Sicherheitsstreichhölzer (eine kleine Schachtel) oder ein kleines Feuerzeug
Hinweis:
|
Zur Mitführung durch eine PERSON siehe Hinweis | Zur Mitführung durch eine PERSON siehe Hinweis | Genehmigung nicht erforderlich |
23. MobilitätshilfenBatteriegetriebene Rollstühle oder andere ähnliche Fortbewegungshilfsmittel mit auslaufsicheren Nassbatterien bzw. mit Batterien, die die Sonderbestimmung A123 oder A199 der IATA-Gefahrgutvorschriften erfüllen
Hinweis:Beispiele für Batterien, die die Sonderbestimmungen A123 und A199 erfüllen: Alkali-Mangan-, Zink-Kohle-, Nickel-Cadmium- und Nickel-Metallhy-drid-Batterien. |
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck nicht erlaubt | Genehmigung erforderlich |
24. MobilitätshilfenBatteriegetriebene Rollstühle oder andere ähnliche Fortbewegungshilfsmittel mit nicht auslaufsicheren Batterien oder mit Lithiumbatterien. Die Lithiumbatterien müssen die Anforderungen jeden Tests aus dem UN-Prüfungshandbuch sowie die Kriterien, Teil III, Abschnitt 38.3, erfüllen. Hinweis:Nicht auslaufsichere Batterien haben eine Reihe von Öffnungen auf der Oberseite, wo ein Flüssigelektrolyt (korrosiv) eingefüllt wird, um die für die Erzeugung elektrischer Energie erforderlichen chemischen Reaktionen zu bewirken. |
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck nicht erlaubt | Genehmigung erforderlich |
25. Nicht-radioaktive medizinische bzw. Toilettenartikel(einschließlich Aerosol), wie Haarsprays, Parfüm, Kölnisch Wasser und Alkohol enthaltende Medikamente; und Nichtbrennbare, nichtgiftige Aerosole der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr für sportliche Zwecke bzw. den Hausgebrauch
|
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt | Genehmigung nicht erforderlich |
26. Eindringvorrichtungenmüssen die Sonderbestimmung A41 der IATA-Gefahrgutvorschriften erfüllen. |
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck nicht erlaubt | Genehmigung nicht erforderlich |
27. Mobile Elektronikgeräte mit auslaufsicheren Batterien
|
Erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt | Genehmigung nicht erforderlich |
28. Ladegeräte
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Nicht erlaubt im aufgegeben Gepäck | Im Handgepäck erlaubt */**, siehe Limit | Genehmigung nicht erforderlich* |
29. Radioisotopische Herzschrittmacher oder andere Geräte
|
Zur Mitführung durch eine PERSON | Zur Mitführung durch eine PERSON | Genehmigung nicht erforderlich |
30. Nichtansteckende Probenmit kleinen Mengen brennbarer Flüssigkeit verpackt; müssen die Sonderbestimmung A180 der IATA-Gefahrgutvorschriften erfüllen |
Im aufgegeben Gepäck erlaubt | Im Handgepäck erlaubt | Genehmigung nicht erforderlich |
31. Medizinische oder klinische Thermometer, die Quecksilber enthalten
|
Im aufgegeben Gepäck erlaubt | Im Handgepäck nicht erlaubt | Genehmigung nicht erforderlich |
32. Quecksilber enthaltenes Thermometer oder Barometervon einem Vertreter einer regierungsamtlic |
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