• Please select country dropdown use tab or arrow key for navigate dropdown and press ESC for exit to next menu

    VERTRAGSBEDINGUNGEN UND ANDERE WICHTIGE HINWEISE

     

    Hinweise für internationale Reisen

    Wenn die Reise des Passagiers ein Endziel oder eine Endstation in einem anderen Land als dem Abgangsland beinhaltet, kann das Warschauer Abkommen oder das Montrealer Übereinkommen Anwendung finden, und das Übereinkommen regelt und beschränkt in den meisten Fällen die Haftung der Beförderer für Tod oder Körperverletzung Verlust oder Beschädigung des Gepäcks. Siehe auch die Hinweise mit der Überschrift „Hinweise für internationale Fluggäste zu Haftungsbeschränkung“ und „Bekanntmachung über die Beschränkung der Gepäckhaftung“.


    Bedingungen des Vertrags

    1. Das im Vertrag verwendete "Ticket" bezieht sich auf Tickets für Passagiere und Gepäck oder, falls zutreffend, die Reiseroute / Quittung im Falle eines elektronischen Tickets, zu dem diese Bedingungen und die Hineweise gehören. „Beförderung“ entspricht „Beförderung“. „Beförderer“ bezeichnet alle Luftfahrtunternehmen, die den Passagier oder sein Gepäck befördern oder sich verpflichten, im Rahmen dieser Luftfracht andere Dienstleistungen zu erbringen. „Elektronisches Ticket“ bezeichnet den von oder im Auftrag des Beförderers ausgestellten Reiseverlauf / Beleg, die elektronischen Coupons und gegebenenfalls ein Borddokument. "Warschauer Abkommen" bedeutet das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die internationale Beförderung auf dem Luftweg, das am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichnet wurde, oder das Übereinkommen, das am 28. September 1955 in Den Haag geändert wurde, oder das "Übereinkommen von Montreal" der Vereinheitlichung bestimmter Regeln für die internationale Beförderung auf dem Luftweg, unterzeichnet am 28. Mai 1999 in Montreal, je nachdem, was anwendbar ist.
    2. Die Beförderung unterliegt den Regeln und Beschränkungen der Haftung, die durch das Warschauer Abkommen oder das Übereinkommen von Montreal festgelegt wurden, es sei denn, diese Beförderung ist keine "internationale Beförderung" im Sinne dieses Übereinkommens.
    3. Soweit dies nicht im Widerspruch zu den vorgenannten Beförderungsleistungen und anderen von jedem Beförderer erbrachten Dienstleistungen steht, gelten folgende Bestimmungen: (I) Die in diesem Flugschein enthaltenen Bestimmungen, (II) anwendbare Tarife, (III) die Beförderungsbedingungen des Beförderers und die entsprechenden Bestimmungen die Teil dieser Vereinbarung sind (und auf Antrag bei den Dienststellen des Beförderers erhältlich sind), mit Ausnahme der Beförderung zwischen einem Ort in den Vereinigten Staaten oder Kanada und einem Ort außerhalb davon, für den in diesen Ländern geltende Tarife gelten.
    4. Der Name des Beförderers kann im Ticket abgekürzt werden, der vollständige Name und seine Abkürzung sind in den Tarifen des Beförderers, der Beförderungsbedingungen, den Vorschriften oder den Flugplänen aufgeführt. Die Anschrift des Beförderers ist der Abflugflughafen, der gegenüber der ersten Abkürzung des Namens des Beförderers in der Fahrkarte angegeben ist. die vereinbarten Haltepunkte sind die in diesem Ticket genannten Orte oder die in den Flugplänen der Fluggesellschaft angegebenen Orte als geplante Haltepunkte auf der Route des Passagiers. Die Beförderung, die von mehreren aufeinander folgenden Beförderern durchgeführt werden soll, wird als eine einzige Operation betrachtet.
    5. Ein Luftfahrtunternehmen, das ein Ticket für die Beförderung über die Linien eines anderen Luftfahrtunternehmens ausstellt, tut dies nur als sein Vertreter.
    6. Jeder Ausschluss oder jede Beschränkung der Haftung des Beförderers gilt für Vertreter, Angestellte und Vertreter des Beförderers sowie für jede Person, deren Flugzeug von dem Beförderer für den Transport und seine Vertreter, Angestellten und Vertreter genutzt wird.
    7. Aufgegebenes Gepäck wird an den Inhaber des Gepäckscheins übergeben. Bei Beschädigungen des Gepäcks, die im internationalen Transport befördert werden, muss die Reklamation unverzüglich nach Entdeckung des Schadens unverzüglich und spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich beim Beförderer eingereicht werden. Im Falle einer Verspätung muss die Reklamation innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum der Gepäckauslieferung erfolgen. Siehe Tarif oder Beförderungsbedingungen für nicht internationale Transporte.
    8. Dieses Ticket kann ab dem Ausstellungsdatum für ein Jahr befördert werden, sofern in diesem Ticket, in den Tarifen des Beförderers, den Beförderungsbedingungen oder den zugehörigen Bestimmungen nichts anderes vorgesehen ist. Der Beförderungspreis kann sich vor Beginn der Beförderung ändern . Der Beförderer kann den Transport ablehnen, wenn der entsprechende Flugpreis nicht bezahlt wurde. Carrierwill Flug / elektronische Gutscheine nur in der Reihenfolge ab dem auf dem Ticket angegebenen Abflugort.
    9. Der Beförderer verpflichtet sich, den Passagier und das Gepäck mit angemessenem Versand zu befördern. Die in den Fahrplänen oder anderswo angegebenen Zeiten sind nicht garantiert und bilden keinen Bestandteil dieses Vertrages. Der Beförderer kann ohne vorherige Ankündigung einen anderen Beförderer oder ein anderes Luftfahrzeug einsetzen und die auf dem Flugschein angegebenen Haltepunkte ändern oder auslassen, falls dies erforderlich ist. Termine können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Das Carrier übernimmt keine Verantwortung für die Herstellung von Verbindungen.
    10. Der Passagier muss die Reisevorschriften der Regierung, die vorgelegten Ausreise-, Einreise- und sonstigen erforderlichen Dokumente erfüllen. Der Passagier muss zu einem vom Beförderer festgelegten Zeitpunkt am Flughafen eintreffen oder, wenn keine Zeit festgelegt ist, rechtzeitig genug, um das Abflugverfahren abzuschließen.
    11. Kein Agent, Angestellter oder Vertreter des Beförderers hat das Recht, eine Bestimmung dieses Vertrages zu ändern, zu modifizieren oder aufzuheben.

     

    Datenschutzhinweis

    Ihre personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Beförderers und, wenn Ihre Buchung über einen Reservierungssystemanbieter („GDS“) erfolgt, mit dessen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Diese sind unter http://www.iatatravelcenter.com/privacy oder direkt beim Spediteur oder GDS erhältlich. Sie sollten diese Dokumentation für Ihre Buchung lesen denn darin ist festlegt, wie Ihre personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert, verwendet, weitergegeben und übertragen werden.

     

    Beratung internationaler Passagiere bei Haftungsbeschränkung

    Fluggäste, die sich auf einer Reise befinden, die ein Endziel oder eine Haltestelle in einem anderen Land als dem Ursprungsland einschließt, werden darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens auf die gesamte Reise anwendbar sein können, einschließlich aller Teile, die sich vollständig innerhalb des Herkunfts- oder Ziellandes befinden. Für solche Passagiere, die auf einer Reise von, zu oder mit einem vereinbarten Halteort in den Vereinigten Staaten von Amerika reisen, sehen die in den geltenden Tarifen enthaltenen Übereinkommen und besonderen Beförderungsverträge vor, dass bestimmte Beförderer, die Vertragspartner, an solchen Sonderverträgen haften. Bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen ist der Schaden in den meisten Fällen auf einen nachgewiesenen Schaden von höchstens 75.000 US-Dollar pro Fluggast beschränkt, und diese Haftung bis zu dieser Höhe ist nicht von Fahrlässigkeit des Beförderers abhängig. Für solche Fluggäste, die mit einem Beförderer reisen, der keine Vertragspartei solcher Sonderverträge ist, oder auf Reisen, die nicht an, von oder mit einem vereinbarten Halteplatz in den Vereinigten Staaten von Amerika abkommen, ist die Haftung des Beförderers für Tod oder Körperverletzung der Fahrgäste in den meisten Fällen beschränkt auf etwa 10.000 US-Dollar oder 20.000 US-Dollar.

    Die Namen der Beförderer und Parteien solcher Sonderverträge sind an allen Ticket-Schaltern dieser Beförderer erhältlich und können auf Anfrage eingesehen werden.

    Zusätzlichen Schutz kann in der Regel durch den Abschluss einer Versicherung bei einer privaten Firma erhalten werden. Eine solche Versicherung wird durch eine Beschränkung der Haftung des Beförderers nach dem Warschauer Übereinkommen oder dem Montrealer Übereinkommen oder solchen besonderen Beförderungsverträgen nicht beeinflusst. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Vertreter der Fluggesellschaft oder Ihrer Versicherungsgesellschaft.

    Hinweis: Die oben genannte Haftungsgrenze von 75.000 US-Dollar beinhaltet Rechtskosten und Kosten, mit Ausnahme derjenigen, die in einem Staat geltend gemacht wird, in dem eine gesonderte Gewährung von Rechtskosten und Kosten vorgesehen ist. Das Limit ist die Summe von 58.000 US-Dollar ohne Rechtskosten und Kosten.

     

    Beschränkungen der Gepäckhaftung

    Die Haftung für Verlust, Verspätung oder Beschädigung des Gepäcks ist begrenzt, sofern nicht im Voraus ein höherer Wert angegeben wird und zusätzliche Gebühren bezahlt werden. Für die meisten internationalen Reisen (einschließlich inländischer Teile internationaler Reisen) beträgt das Haftungslimit für aufgegebenes Gepäck etwa USD 9,07 pro Pfund oder USD 20,00 pro Kilo und für nicht aufgegebenes Gepäck USD 400 pro Passagier. Für Reisen zwischen US-amerikanischen Reisezielen ist in den US-Bundesstaaten die Beschränkung der Gepäckhaftung einer Fluggesellschaft auf mindestens USD 3.500,00 pro Passagier oder der derzeit in Höhe von 14 CFR 254.5 Betrag vorgeschrieben. Einige Spediteure übernehmen keine Haftung für zerbrechliche Wertgegenstände. Einige Beförderer übernehmen keine Haftung für empfindliche, wertvolle oder verderbliche Artikel. Weitere Informationen erhalten Sie vom Spediteur.

     

    Von der Regierung erhobene Steuern und Gebühren

    Der Preis dieses Tickets kann Steuern und Gebühren enthalten, die von staatlichen Behörden für den Lufttransport erhoben werden. Diese Steuern und Gebühren, die einen erheblichen Teil der Kosten für Flugreisen ausmachen können, sind entweder im Flugpreis enthalten oder werden separat im Feld "Steuer" dieses Tickets angezeigt. Möglicherweise müssen Sie Steuern und Gebühren zahlen, die nicht bereits eingezogen wurden.

     

    Gefahrgut (Gefahrstoffe)

    Aus Sicherheitsgründen dürfen gefährliche Güter nicht in aufgegebenes oder nicht aufgegebenes Gepäck verpackt werden, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist. Zu den gefährlichen Gütern zählen unter anderem: komprimierte Gase, ätzende Stoffe, Sprengstoffe, brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe, radioaktive Stoffe, oxidierende Stoffe, Gifte, infektiöse Substanzen und Aktentaschen mit installierten Alarmvorrichtungen. Aus Sicherheitsgründen können andere Einschränkungen gelten. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Fluggesellschaft.

     

    GEFÄHRDEN SIE NICHT IHRE EIGENE ODER DIE SICHERHEIT IHRER MITREISENDEN.